Freie Plätze

Stand August 2023
Lehrgang 2023/24 (Beginn 28.8.2023) Lehrgang ist ausgebucht.
Lehrgang 2024/25 (Beginn 26.8.2024) Lehrgang ist ausgebucht.
Lehrgang 2025/26 (Beginn 25.8.2025) Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Lehrgang 2026/27 (Beginn 31.8.2026) 25 freie Plätze.

Wann beginnt der nächste Lehrgang und wo kann ich mich anmelden?
Der neue Jägerlehrgang beginnt immer am letzten Montag im August um 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt bei der

Jägerschaft des Landkreises Verden e.V.
– Geschäftsstelle –
Stoffers Moor 29, 27283 Verden (Aller)
Tel. 0172 – 42 50 963
E-Mail:

Um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten, ist die Lehrgangsgröße begrenzt. Wir führen eine Warteliste – es wird empfohlen, sich rechtzeitig anzumelden.

Hier geht’s zum Anmeldeformular.

Wann und wo findet der Unterricht statt?
Der theoretische Unterricht findet statt

montags und donnerstags von 19:30 – 22:00 Uhr im
Hotel Niedersachsenhof
Lindhooper Str. 97
27283 Verden
Tel. (04231) 666-0

Der Schießunterricht findet i.d.R. samstags auf dem Schießstand in Krelingen bei Walsrode statt. Die Schießprüfung findet im November statt. Teilnehmer, die die Schießprüfung nicht bestehen, haben im Frühjahr (vor der schriftlichen und praktisch/mündlichen Prüfung) die Chance zur Wiederholung. Exkursionen (z.B. in den Fächern Naturschutz und Hege, Wald- und Landbau, Jagdbetrieb) finden auch an einigen Sonntagen statt.

Wie lange dauert der Lehrgang und wann ist Prüfung?
Der Lehrgang startet Ende August und dauert bis etwa Mitte April. Dann ist auch die abschließende praktisch/mündliche Prüfung. Zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie um Ostern herum (falls es in die Lehrgangszeit fällt) machen wir eine Unterrichtspause.

Muss ich Landkreis Verden wohnen, um am Lehrgang teilnehmen zu können?
Nein. Es gibt keine Residenzpflicht.  Wir haben auch regelmäßig Teilnehmer aus Bremen und den benachbarten niedersächsischen Landkreisen.

Gibt es irgendwelche Vorbedingungen?
Ja. Sie müssen am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens 15 Jahre und 6 Monate alt sein. In der Regel findet der erste Teil der Jägerprüfung (Schiessprüfung) im Landkreis Verden im Oktober/November statt, d.h. Sie müssen spätestens dann 15 Jahre und 6 Monate alt sein. Sie müssen ebenfalls die erforderliche körperliche Eignung und die für den Erwerb des Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dies wird von der Unteren Jagdbehörde durch eine Auskunft aus dem Zentralregister und ggf. von der Staatsanwaltschaft überprüft. Und nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17.2.2020 stellt die Waffenbehörde bei jeder Neuerteilung und Verlängerung eines Jagdscheins/einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden.

Vertragliche Vereinbarungen rund um den Lehrgang

Nun ist es soweit; sie haben sich angemeldet und einen Platz erhalten. Zusammen mit einem Informationsschreiben erhalten Sie den Ausbildungsvertrag und den Aufnahmeantrag in unsere Jägerschaft. Eine Anzahlung in Höhe von € 250,00 wird binnen 4 Wochen nach Erhalt fällig. Erst nach Rückgabe des unterschriebenen Ausbildungsvertrages, des Aufnahmeantrages und der Anzahlung ist Ihre Anmeldung rechtsverbindlich.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Lehrgangsgebühr beträgt derzeit € 830,00. Hierin enthalten sind alle Unterrichtsunterlagen (z.B. das Heintges Lehrsystem), die Gebühren für ein zweitägiges Fangjagdseminar zur Erlangung der Sachkunde, eine Teilnehmer-Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und ein Jahresabonnement für die Zeitschrift „Der Niedersächsische Jäger“. Außerdem wird im Jahr des Ausbildungsbeginns der erste Jahresmitgliedsbeitrag      (€ 80) für die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) fällig.
Hinzu kommen die Kosten für Munition und Schießstandgebühren, Fahrtkosten, Verzehr etc., sowie die Prüfungsgebühr von € 200,00 (Landkreis Verden). Im Durchschnitt summieren sich die Kosten auf ca. € 1.500 – 1.800

Muss ich für die Schießausbildung eine Waffe kaufen?
Nein. Sie bekommen alle für die Ausbildung und Prüfung benötigten Waffen (Flinte, Büchse, Kurzwaffe) kostenfrei gestellt. Wenn Sie eine eigene Waffe benutzen möchten (z.B. von einem Verwandten oder Jagdfreund), sprechen Sie unsere Schießausbilder an, um die rechtlichen Voraussetzungen zum Transport und Führen der Waffe(n) sicherzustellen.

Kann man die Prüfung wiederholen?
Ja. Wenn die Wiederholung der Prüfung innerhalb eines Jahres beantragt wird, können sogar bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden. Das genauenVerfahren regelt der §13 der Niedersächsischen Jägerprüfungsordnung.

Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an