2013.04.25_VAZ: Wer Hund nur auf Zuruf hält, bricht Gesetz

Stadt Achim: In der Brutzeit gilt Leinenzwang

ACHIM ■ Aus gegebenenem Anlass weist die Stadt Achim darauf hin, dass nach dem Niedersächsi­schen Gesetz über den Wald und die Landschafts­ordnung in der freien Land­schaft jede Person verpflich­tet ist, in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allge­meine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) ihrer Aufsicht un­terstehende Hunde an der Leine zu führen.