Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung zu besuchen, stellt sich bei vielen anfangs die Frage: Geh‘ ich zu einer Jagdschule, oder melde ich mich beim Lehrgang der Jägerschaft an? Auf der Seite „Jagdschule oder Jägerschaft?“ haben wir einige Argumente des Für und Wider zur Entscheidungsfindung aufgeführt. Vielleicht fällt Ihnen die Wahl nach dem Studium dieser Seite leichter und Sie fühlen sich beim Weiterlesen hier schon sicherer.

Nun zu „unserem Weg“: Dieser Weg wird kein leichter sein… Das stimmt – aber er lohnt sich. Und anders als in dem bekannten Lied gehen Sie diesen Weg nicht alleine. Wir begleiten Sie und statten Sie mit dem nötigen Wissen über Fakten und Zusammenhänge aus, welches Sie in die Lage versetzt, die zugegebenermaßen schwere Jägerprüfung zu meistern.
Denn wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen gültigen Jagdschein. Zuvor muss jedoch die Hürde der Jägerprüfung genommen werden. Erst nach bestandener Prüfung kann ein Jagdschein gelöst werden. Versagt wird der Jagdschein Personen, bei denen „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen“.

Alter
Zur Jägerprüfung zugelassen wird, wer spätestens 6 Monate vor dem ersten Prüfungstermin das 15. Lebensjahr vollendet hat.

  • Jugendjagdschein
    Wird die Prüfung vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres erfolgreich abgelegt, wird der erste Jahresjagdschein aber erst mit Erreichen des sechzehnten Lebensjahres ausgehändigt. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt. Die Prüfung zum Jugendjagdschein erfolgt unter den gleichen Bedingungen, wie die zur Erlangung des normalen Jagdscheines für erwachsene Personen. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder der von diesem schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Die Teilnahme des Jugendlichen an einer Gesellschaftsjagd ist nicht erlaubt.

Ausbildung
Die Jungjägerausbildung setzt sich zusammen aus dem theoretischen Unterricht, Reviergängen und Exkursionen, der Schießausbildung, einem Fangjagdseminar, sowie der Teilnahme an Bewegungsjagden mit anschließendem Versorgen des erlegten Wildes.

  • Theorie
    Die theoretische Ausbildung gliedert sich in fünf Prüfungsfachgebiete:
Fachgebiet 1:
Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
39 h
Fachgebiet 2:
Jagdwaffen und Fanggeräte
33 h
Fachgebiet 3:
Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
15 h
Fachgebiet 4:
Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
33 h
Fachgebiet 5:
Jagdrecht und verwandtes Recht
30 h
Gesamt
150 h
  • Praxis
    Die praktische Ausbildung besteht aus folgenden Teilen:
Schießausbildung (Büchse, Flinte, Kurzwaffe) 10-12 Termine
Reviergänge Naturschutz, Wald- und Landbau, Jagdbetrieb 4 Termine
Fangjagdseminar 2 Termine
Teilnahme an Bewegungsjagden, Versorgen des erlegten Wildes 3-4 Termine
Exkursion zum Jagdschloss Springe 1 Termin
Hubertusmesse, Messe Pferd&Jagd, Kreisjägertag 3 Termine
Gesamt
23-26 Termine (ca.120 h)

Ausbildungsinhalte

Fachgebiet 1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
Biologie sowie ökologische Ansprüche, Verhalten und Bedürfnisse der wichtigsten in der Bundesrepublik Deutschland vorkommenden wildlebenden Tiere, Grundlagen der Populationsdynamik
Fachgebiet 2: Jagdwaffen und Fanggeräte
Jagdwaffenkunde, Umgang mit Lang- und Kurzwaffen, blanken Waffen, Optiken, Zielhilfen und sonstigen Jagdgeräten sowie deren Pflege und Verwahrung, Fanggeräte und Praxis der tierschutzgerechten Fangjagd, Unfallverhütungsvorschriften
Fachgebiet 3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
Grundlagen der Wechselbeziehungen des Natur- und Artenschutzes und des Wald- und Landbaus, Biotopschutz und -gestaltung, Kenntnisse der wichtigsten Feldfrüchte, Baum- und Straucharten, Jagdmethoden, Verhalten auf der Jagd, Jagdeinrichtungen, Sicherheitsbestimmungen, Kenntnis der Jagdsignale, Jagdschutz, Wild- und Jagdschäden
Fachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Versorgung und Verwertung des Wildes, Wildbrethygiene, Wildkrankheiten, Grundlagen des Jagdhundewesens, Kenntnis der Jagdhunderassen, Theoretische Sachkunde zum Niedersächsischen Hundegesetz, zeitgemäßes jagdliches Brauchtum, Waidgerechtigkeit
Fachgebiet 5: Jagdrecht und verwandtes Recht
Bundes- und Landesjagdrecht einschließlich des dazugehörigen Artenschutzrechts, Waffenrecht, Tierschutz-, Tierseuchen- und Tierkörperbeseitigungsrecht, Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich des dazugehörigen Artenschutzrechts, Recht des Waldes und der Landschaftsordnung, insbesondere Betretensrecht, Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Schießprüfung
  • schriftliche Prüfung
  • mündlich / praktische Prüfung

Die Jägerprüfung findet im Landkreis Verden einmal pro Jahr statt (mit vorgezogener Schießprüfung). Aufgrund der hohen Anforderungen wird jeder Prüfling jeweils an einem Tag nur in einem Prüfungsabschnitt geprüft. Somit beträgt der Prüfungszeitraum drei Tage für jeden Prüfungsteilnehmer.
Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind Mindestergebnisse festgelegt. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden. In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den oben genannten Prüfungsfächern im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Die Prüfungsfragen werden aus einem Fragenkatalog zusammengestellt, der mehrere Hundert Fragen für jedes Prüfungsfach enthält. Der Fragenkatalog ist öffentlich – wie bei der Führerscheinprüfung – man kann also üben. Im mündlichen/praktischen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und Nichtbestehen der Prüfung. Die Jägerprüfung kann wiederholt werden.

Prüfungskommission
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Zuständig ist die Jagdbehörde des Landkreises. Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Kreisjägermeister, der weitere Mitglieder beruft. Alle Mitglieder der Prüfungskommission sind erfahrene Jäger, die in ihrem Prüfungsgebiet ausgewiesene Fachleute sind, häufig auch aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, z.B. Rechtsanwälte, Veterinäre, Polizeibeamte, Forstwirte, Berufsjäger o.ä.

Glückwunsch
Wenn Sie sich beim Lesen dieser umfangreichen Informationen bis hierhin vorgearbeitet haben, dann haben Sie bewiesen, dass Sie zwei wichtige Eigenschaften eines Jägers schon mitbringen: Sorgfalt und Ausdauer. Aber nicht zu euphorisch sein: Sie werden noch mehr lesen während Ihrer Ausbildung – viel mehr.
Wenn Sie bereits jetzt mehr lesen möchten: Ausführliche Informationen finden Sie in der
Verordnung über die Jäger- und die Falknerprüfung in Niedersachsen (Stand: 27.1.2020)

Weitere Informationen zur Anmeldung zum Jägerlehrgang.