Foto: Maik Hanke

Kitze und anderes Wild vor dem Mähtod bewahren

In der Mähsaison werden jedes Jahr viele Wildtiere durch die Erntemaschinen verletzt oder getötet, der Naturreflex des sich Drückens wird den Jungtieren oder Brutvögeln zum Verhängnis.

Ergebnisse

Wie funktioniert Kitzrettung mit der Jägerschaft

Die Jägerschaft im Landkreis Verden möchte Landwirte in Ihrer tierschutzrechtlichen Verpflichtung unterstützen, unnötiges Leid von Wildtieren zu vermeiden. Verschiedene Teams im Landkreis können mit Drohnen die zu mähenden Flächen vor der Mahd absuchen. Die Kitze und andere Tiere werden dabei mit moderner Wärmebildtechnik gefunden und können geborgen werden.

Achtung, dies ist im rechtlichen Sinne Jagdausübung. Eine effektive und rechtsichere Durchführung bedarf der Planung und Beachtung einiger Punkte:

  • Die Landwirtin / der Landwirt muss einige Tage vor der Mahd sich bei dem Jagdpächter des / der Schläge melden. Am besten mit Karten und Koordinaten der Schläge, um Drohnen vorab programmieren zu können. Die Vergabe der Termine erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.
  • Der Mähtermin muss mindestens 36 h vorher festgelegt sein.
  • Es muss am Morgen des Mähtages gesucht werden. Verschiebt sich der Mähtermin, muss erneut gesucht werden!
  • Der oder die Jagdausübungsberechtigte fragt die Teams an und vereinbart den Treffpunkt.
  • Es wird am frühen Morgen ab Sonnenaufgang gesucht, dazu muss
    • eine jagdausübungsberechtigte Person während der Suche zugegen sein.
    • müssen vom Landwirt und / oder dem oder der Jagdausübungsberechtigten 2-4 Helfer für die Bergung der Tiere mitgebracht werden. Die Helfer müssen gut zu Fuß und passend (zum nassen Bewuchs) gekleidet sein.
  • Jutesäcke, Körbe und andere Behältnisse für die Verwahrung der gefundenen Kitze bis nach der Mahd werden von den Teams mitgebracht.
    Achtung: Es reicht nicht aus, die Kitze außerhalb des Schlages abzulegen. Diese müssen nach Anweisung durch das Drohnenteam in Körben oder Jutesäcken an schattigen Plätzen außerhalb verwahrt werden. Andernfalls wechseln diese erfahrungsgemäß zurück in die zu mähende Fläche und das Bergen war vergebens.
  • Die Kitze sind vom Landwirt oder der jagdausübungsberechtigten Person unmittelbar nach der Mahd, spätestens nach sechs Stunden frei zu lassen, dies bitte sorgfältig zwischen Pilotin / Pilot und den beauftragten Personen absprechen.
  • Für die Deckung der laufenden Kosten (Akkus, Verschleißteile) ist das Team für einen Anerkennungsobolus dankbar.

Die Suche mit einer Drohne und das Bergen des Wildes ist mit Abstand die zuverlässigste Methode. Ist dies nicht möglich, gibt es weitere Methoden der Vergrämung:

Fahnen

Im Abstand von ca. 100m werden blaue Müllsäcke über mindestens 2m hohe Pfähle gestülpt. Sie sind für das Wild farblich ein Fremdkörper und verursachen Geräusche im Wind. Diese haben Ihre Wirkung aber nur für kurze Zeit, deswegen sollen sie erst am Tag vor dem Mähen aufgestellt werden. Am besten schlägt man dazu einen Pfahl ein, an dem eine Leiste mit dem an ihr befestigten Müllsack befestigt wird. Zusätzlich kann an den Fahnen ein Lappen mit Vergrämungsmittel (Hukinol oder dergleichen) angebracht werden.

Aufstellung und Konstruktion von Fahnen zur Wildtiervergrämung (Bild: Schormair)
Mit dem Hund absuchen

Auch können die Flächen am Abend vor der Mahd mit dem Hund abgesucht werden. Man wird nur selten Kitze finden, aber die Wiese wird verstänkert und bringt  häufig die Ricke dazu, ihre Kitze anderswo abzulegen.

Drohnenteams im Landkreis Verden

Drohne auf Kitzsuche. Foto: Köhler

Im Landkreis Verden haben sich an verschiedenen Orten Teams aus der Jägershaft für die Kitz- und Jungtierrettung zusammengefunden. Diese arbeiten ehrenamtlich.

  • Neddenaverbergen
  • Deelsen
  • Ahnebergen
  • Hegering Wesermarsch (Blender, Morsum und Umgebung)
  • Hegering Verden Süd (Gemeinde Kirchlinteln)
  • Hegering Achim

Die Teams können nur über den Jagdpächter angefragt werden. Sind dessen Kontaktdaten nicht zur Hand, können diese über den zuständigen Hegeringleiter ermittelt werden.

Hintergrundinformationen

Die Verantwortlichkeit für das Absuchen und Retten von Wildtieren ist eindeutig geregelt. Dies hat Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies, MdB, Vizepräsident des LJV NRW, in der Zeitschrift TOP AGRAR umfassend dargestellt. Zusammengefasst ist die Landwirtin / der Landwirt und ggf der Lohnunternehmer in der Pflicht zur Vermeidung eines Mähtodes von Tieren. Unterlassen sie vorbeugende Maßnahmen verstoßen sie gegen § 17 Tierschutzgesetz , weil Sie ggf. vorsätzlich ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten.

Eine Jagdpächterin / Jagdpächter ist nach § 1 Bundesjagdgesetz verpflichtet, das Wild zu hegen, wozu auch die Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod gehört und somit ergibt sich die Pflicht, eine Sicherung von Kitzen und anderem Jungwild zu unterstützen. Einen Anspruch gegen die / den Jagdpächter auf Vergütung ihres Engagements haben Landwirte nicht.

Die Jägerschaft Verden hat für die von Ihr organisierten Drohnenteams eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, dass diese auch in Naturschutzgebieten mit Drohnen arbeiten dürfen. Dies ist in den Regelungen der jeweiligen Gebiete teilweise untersagt.

Spende

Die ehrenamtliche Jungwildrettung der Jägerschaft Verden können Sie durch eine zweckgebundene Spende  auf eines der nachfolgenden Konten zielgerichtet und effektiv unterstützen:

Bankverbindung: Kreissparkasse Verden
IBAN: DE27291526700010084622
Bankverbindung: Volksbank Niedersachsen-Mitte
IBAN: DE35256916335052266300

Die Jägerschaft des Landkreises Verden e. V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an unsere Organisation von der Steuer absetzen