Verdener Hegefonds Arten- und Biotopschutzmaßnahmen der Jägerschaft Verden

“Die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten wird von denen am besten erhalten, die aktiv und nachhaltig einiges davon nutzen“. Diese Erkenntnis der Vereinten Nationen auf der Weltumweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro ist die Basis, auf der die Jägerschaft des Landkreises Verden e. V. ihre Natur- und Artenschutzaktivitäten aufbaut.

Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen unseres Wildes und vieler weiterer Arten ist Grundlage des jägerlichen Selbstverständnisses. Dafür setzen wir Jäger erhebliche finanzielle Mittel ein und sind bereit, Verantwortung im Bereich des Arten- und Biotopschutzes zu über­nehmen. Die Veränderungen in der Landwirtschaft, wo nachwachsende Rohstoffe immer mehr an Bedeutung gewinnen und Stilllegungsflächen wieder der intensiven Bewirtschaftung zugeführt werden, erschweren die Lebenssituation für bedrohte Tierarten oder Naturschutzmaßnahmen zunehmend. Geeignete Flurstücke stehen immer weniger zur Verfügung.

Aus diesem Grund hat die Jägerschaft des Landkreises Verden gemeinsam mit dem Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises im Jahr 2007 ein Programm zum Arten- und Biotopschutz im Landkreis Verden entwickelt, den „Verdener Hegefonds“. Die beschlossenen Maßnahmen werden größtenteils in den landwirtschaftlichen Betriebsablauf integriert, von den Jägern initiiert und gemeinsam mit den Landwirten vor Ort in die Praxis umgesetzt.

Vorrangiges Ziel dieser Initiative ist die Vernetzung von Lebensräumen, um damit einen Biotopverbund herzustellen. Ein Ziel, das die Jägerschaft Verden seit vielen Jahren in kleinerem Rahmen durch die Anlage von Feuchtbiotopen, das Pflanzen von Hecken und Sträuchern, insbesondere in der Feldflur, und durch die Anlage von Obstwiesen vorantreibt. Im Rahmen des „Verdener Hegefonds“ werden diese Maßnahmen weiter forciert.

Eine Hegebuschhecke als permanentes Saumelement in der Feldflur. Quelle: F. Köhler

Ein Schwerpunkt der Hegefondsaktivitäten sind die „Hegerischen Bewirtschaftungsmaßnahmen“ auf sonst intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Für den Erhalt und die Förderung der Ackerbegleitbiotope eignen sich unserer Meinung nach vor allem Maßnahmen, die in den landwirtschaftlichen Betriebsablauf integriert werden können und nicht zu einem dauerhaften Flächenverlust führen. Damit steigt nämlich die Akzeptanz bei Landwirten, uns bei der Durchführung dieser wichtigen Naturschutzmaßnahmen zu unterstützen.

Mehrjährige Blühstreifen eignen sich besonders als temporäre Saumelemente. Quelle: F. Köhler

Aber allein die Maßnahmen zur Biotopverbesserung reichen nicht aus, um bedrohte Arten zu erhalten, wenn nicht gleichzeitig die Einwirkungen der Beutegreifer auf Gelege, Küken und Jungtiere reduziert werden. Deshalb fördert der Hegefonds die Anlage von Kunstbauen und die Lockjagd auf Rabenkrähen. Seit dem Jahr 2017 haben wir die tierschutzkonforme Fallenjagd auf Raubsäuger intensiviert. Unter dem Programpunkt Bejagung von Beutegreifern haben wir ein Prädationsmanagementprojekt gestartet, das zum Ziel hat, den Prädationsdruck im gesamten Landkreis Verden merkbar abzusenken.

Niederwildhege im Landkreis Verden – Ein Video von Jäger Prime

 

Abgerundet wird das Hegefondsprogramm durch die Förderung von Nisthilfen in heimischen Wäldern, den Aufbau von Wildbienenhotels zusammen mit Kindern und Jugendlichen,  sowie Wildunfallverhütungsmaßnahmen.

Aktivitätsbereiche des Verdener Hegefonds

Der Verdener Hegefonds setzt sich aus vier Aktivitätsbereiche zusammen:

  1. Investitionen in Grunderwerb und biotopschaffenden Maßnahmen
  2. Hegerische Flächenbewirtschaftung
  3. Bejagung von Beutegreifern
  4. Sonstige hegerische Maßnahmen

Finanzierung der Hegefondsmaßnahmen

Wir bedanken uns bei allen Förderern des “Verdener Hegefonds“ und freuen uns auf eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Abwicklung der Hegefondsmaßnahmen

Antragsberechtigt sind alle Revierpächter/Eigenjagdbesitzer im Landkreis Verden, die sich an der Umsetzung der Hegefondsprogramme in ihren Revieren beteiligen möchten. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, weil nur begrenzt Mittel zur Verfügung stehen. Bevorzugt werden Reviere, für die regelmäßig der jährliche Wildtiererfassungsbogen abgegeben wurde. Die Jägerschaft übernimmt die Verwaltung und Kontrolle der genannten Maßnahmen. Dem Landkreis Verden werden die bewilligten Anträge zeitnah zur Überprüfung vorgelegt. Die Kreisverwaltung hat das Recht, das Verfahren zur Abwicklung dieses neuen Programms gemeinsam mit der Jägerschaft abzustimmen und sowohl Verfahren als auch Förderbereiche anzupassen, wenn sich im Zuge der Abwicklung Änderungsbedarf ergeben sollte.

Anträge finden Sie hier oder unter Downloads: