Änderungen vorbehalten!

Freie Plätze

Stand August 2026
Lehrgang 2026/27 (Beginn 24.8.2026) Ausgebucht!
Lehrgang 2027/28  Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Lehrgang 2028/29  Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Lehrgang 2029/30  Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

 

Wann beginnt der nächste Lehrgang und wo kann ich mich anmelden?

Der neue Jägerlehrgang beginnt jeweils Ende August. Den genauen Starttermin erfahren Sie nach der Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt bei der

Jägerschaft des Landkreises Verden e.V.
Tel. 0160 9740 5138
E-Mail:

Um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten, ist die Lehrgangsgröße begrenzt. Wir führen eine Warteliste – es wird empfohlen, sich rechtzeitig anzumelden.

Hier geht’s zur Anmeldung.

 


Häufige Fragen zum Jägerlehrgang

Wann und wo findet der Unterricht statt?

Theorie

Der theoretische Unterricht findet montags und donnerstags von 19:30 bis 22:00 Uhr statt.

Unterrichtsort
Hotel Niedersachsenhof
Lindhooper Str. 97
27283 Verden

Schießausbildung

Die Schießausbildung findet in der Regel samstags auf dem Schießstand in Krelingen bei Walsrode statt. Die Schießprüfung erfolgt üblicherweise Ende Oktober bis Anfang November.

Exkursionen

Einige Unterrichtseinheiten – beispielsweise in den Fächern Naturschutz und Hege, Wald- und Landbau sowie Jagdbetrieb – werden als Exkursionen durchgeführt und finden teilweise auch an Sonntagen statt.


Wie lange dauert der Lehrgang?

Der Lehrgang startet Ende August und endet Mitte April mit der praktischen und mündlichen Jägerprüfung.
Unterrichtspausen:

  • zwischen Weihnachten und Neujahr
  • rund um Ostern (sofern der Zeitraum in den Lehrgang fällt)

Muss ich im Landkreis Verden wohnen?

Nein. Eine Wohnsitzpflicht gibt es nicht. Unsere Teilnehmer kommen regelmäßig aus dem Landkreis Verden, aus Bremen sowie den umliegenden Landkreisen.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für die Teilnahme gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind am Tag vor Beginn der Jägerprüfung (Schießprüfung) mindestens 15 Jahre und 6 Monate alt.
  • Sie besitzen die erforderliche körperliche Eignung.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Die zuständigen Behörden prüfen diese Voraussetzungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, unter anderem durch Auskünfte aus den entsprechenden Registern und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – durch eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden.


Wie läuft die Anmeldung ab?

Nach Ihrer Anmeldung und der Zusage eines Lehrgangsplatzes erhalten Sie:

  • ein Informationsschreiben,
  • den Ausbildungsvertrag und
  • den Aufnahmeantrag für die Jägerschaft.

Ihre Anmeldung wird verbindlich, sobald

  • der unterschriebene Ausbildungsvertrag,
  • der Aufnahmeantrag und
  • die Anzahlung laut Vertrag eingegangen sind.

Benötige ich eine eigene Waffe?

Nein. Für Ausbildung und Prüfung stellen wir Ihnen alle benötigten Waffen (Flinte, Büchse und Kurzwaffe) kostenlos zur Verfügung.

Falls Sie mit einer eigenen Waffe (z. B. von einem Familienmitglied oder Jagdfreund) schießen möchten, sprechen Sie bitte vorab unsere Schießausbilder an. Sie informieren Sie über die rechtlichen Voraussetzungen für Transport und Nutzung.


Kann ich die Prüfung wiederholen?

Ja. Wird die Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres beantragt, können bereits bestandene Prüfungsteile angerechnet werden. Die Einzelheiten regelt § 13 der Niedersächsischen Jägerprüfungsordnung.


Noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: