Freie Plätze |
Stand: 5.9.2022 |
Lehrgang 2022/23 (Beginn 29.8.2022) | Lehrgang hat begonnen. |
Lehrgang 2023/24 (Beginn 28.8.2023) | Ausgebucht. Anmeldung auf Warteliste weiterhin möglich (Warteliste: 6). |
Lehrgang 2024/25 (Beginn 26.8.2024) | 5 freie Plätze |
Lehrgang 2025/26 (Beginn 25.8.2025) | 25 freie Plätze |
Hinweise:
Auch wenn keine freien Plätze mehr angezeigt werden, sollten Sie sich anmelden. Sie landen dann erstmal auf der Warteliste. Bei den relativ langen Vorlaufzeiten kommt es erfahrungsgemäß immer mal wieder zu kurzfristigen Absagen aus beruflichen oder privaten Gründen – dann haben Sie die Chance, nachzurücken.
Die Warteliste ist auch gleichzeitig eine Vormerkung für den Folgelehrgang – falls es mit dem Nachrücken nicht klappen sollte, braucht man sich nicht erneut anmelden.
Wann beginnt der nächste Lehrgang und wo kann ich mich anmelden?
Der neue Jägerlehrgang beginnt immer am letzten Montag im August um 19:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt bei der
Jägerschaft des Landkreises Verden e.V.
– Geschäftsstelle –
Stoffers Moor 29, 27283 Verden (Aller)
Tel. 0172 – 42 50 963
E-Mail:
Um die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten, ist die Lehrgangsgröße begrenzt. Wir führen eine Warteliste – es wird empfohlen, sich rechtzeitig anzumelden.
Hier geht’s zum Anmeldeformular.
Wann und wo findet der Unterricht statt?
Der theoretische Unterricht findet statt
Montags und Donnerstags von 19:30 – 22:00 Uhr im
Hotel Niedersachsenhof
Lindhooper Str. 97
27283 Verden
Tel. (04231) 666-0
Der Schießunterricht findet i.d.R. Samstags auf dem Schießstand in Krelingen bei Walsrode statt. Die Schießprüfung findet im November statt. Teilnehmer, die die Schießprüfung nicht bestehen, haben im Frühjahr (vor der schriftlichen und praktisch/mündlichen Prüfung) die Chance zur Wiederholung. Exkursionen (z.B. in den Fächern Naturschutz und Hege, Wald- und Landbau, Jagdbetrieb) finden auch an einigen Sonntagen statt.
Wie lange dauert der Lehrgang und wann ist Prüfung?
Der Lehrgang startet Ende August und dauert bis etwa Mitte April. Dann ist auch die abschließende praktisch/mündliche Prüfung. Zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie um Ostern herum (falls es in die Lehrgangszeit fällt) machen wir eine Unterrichtspause.
Muss ich Landkreis Verden wohnen, um am Lehrgang teilnehmen zu können?
Nein. Es gibt keine Residenzpflicht. Wir haben auch regelmäßig Teilnehmer aus Bremen und den benachbarten niedersächsischen Landkreisen.
Gibt es irgendwelche Vorbedingungen?
Ja. Sie müssen am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens 15 Jahre und 6 Monate alt sein. In der Regel findet die Jägerprüfung im Landkreis Verden im April statt, d.h. Sie müssen spätestens Ende September des Vorjahres 15 Jahre alt geworden sein. Sie müssen des Weiteren die erforderliche körperliche Eignung und die für den Erwerb des Jagdschein erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dies wird von der Unteren Jagdbehörde durch eine Auskunft aus dem Zentralregister und ggf. von der Staatsanwaltschaft überprüft. Und nach dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17.2.2020 stellt die Waffenbehörde bei jeder Neuerteilung und Verlängerung eines Jagdscheins/einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Lehrgangsgebühr beträgt derzeit € 830,00 und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Hierin enthalten sind alle Unterrichtsunterlagen (z.B. das Heintges Lehrsystem), die Gebühren für ein zweitägiges Fangjagdseminar zur Erlangung der Sachkunde, eine Teilnehmer-Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und ein Jahresabonnement für die Zeitschrift „Der Niedersächsische Jäger“. Außerdem wird im Jahr des Ausbildungsbeginns der erste Jahresmitgliedsbeitrag für die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) fällig.
Hinzu kommen die Kosten für Munition und Schießstandgebühren, Fahrtkosten, Verzehr etc., sowie die Prüfungsbegühr von € 200,00 (Landkreis Verden). Im Durchschnitt summieren sich die Kosten auf ca. € 1.500 – 1.800
Muss ich für die Schießausbildung eine Waffe kaufen?
Nein. Sie bekommen alle für die Ausbildung und Prüfung benötigten Waffen (Flinte, Büchse, Kurzwaffe) kostenfrei gestellt. Wenn Sie eine eigene Waffe benutzen möchten (z.B. von einem Verwandten oder Jagdfreund), sprechen Sie unsere Schießausbilder an, um die rechtlichen Voraussetzungen zum Transport und Führen der Waffe(n) sicherzustellen.
Was ist, wenn was dazwischen kommt und ich meine Teilnahme absage?
Bei den langen Vorlaufzeiten zwischen Anmeldung und Lehrgangsbeginn kann immer mal was passieren, sei es beruflicher oder privater Natur, was den Plan zur Teilnahme am Jägerlehrgang durchkreuzen kann. Was passiert dann mit meiner Anmeldung?
Wenn Sie Ihre Anmeldung bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich (per Brief oder E-Mail) stornieren, entstehen Ihnen keine Kosten. Melden Sie sich danach ab, wird bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn eine Gebühr von € 200,00 fällig. Melden Sie sich weniger als eine Woche vor Lehrgangsbeginn ab, wird die volle Lehrgangsgebühr fällig.
Wenn Sie eine Ersatzperson für die Lehrgangsteilnahme benennen, bleibt Ihre Absage kostenlos.
Kann man die Prüfung wiederholen?
Ja. Wenn die Wiederholung der Prüfung innerhalb eines Jahres beantragt wird, können sogar bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden. Das genauen Verfahren regelt der §13 der Niedersächsischen Jägerprüfungsordnung.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an