Landkreis – Traditionell ein kontrovers diskutiertes Thema, sind die Emotionen im Hinblick auf den Wolf in den vergangenen Wochen im Landkreis Verden hochgekocht. Doch wie sieht die Rechtslage derzeit tatsächlich aus? Die Mediengruppe Kreiszeitung hat bei Landrat Peter Bohlmann nachgefragt.
Seit den Wolfsrissen am 1. März, dem 17 Schafe in Odeweg in der Gemeinde Kirchlinteln zum Opfer gefallen sind, scheint das Thema „Wolf“ zum dominierenden Kreisthema geworden zu sein. Was ist der letzte Stand?
Es gibt zwei parallele Entwicklungen: Zum einen fielen die Risse in die Zeit, in der die Bundesregierung daran arbeitet, den Wolfsbestand regulieren zu können. Der Bundestag hat die dafür erforderlichen Gesetzesänderungen schon beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates soll am 27. März erfolgen. Nach der Veröffentlichung der Änderungen könnte das geänderte Recht zum Teil unmittelbar auf Ebene der Landkreise umgesetzt werden. Die zweite Entwicklung ist das Verwaltungshandeln hier vor Ort auf der Grundlage des noch geltenden Rechts. Bezogen auf den konkreten Fall hat die Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Schadwolfes erteilt. Eine solche Abschussgenehmigung muss jedoch auf der Grundlage des noch geltenden Rechts und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung hohe Hürden überspringen.
Welche sind das konkret?
Auch wenn sich das schlimm anhört und für die betroffenen Tierhalter dramatisch ist, muss es zunächst mehrere Risse von durch einen zumutbaren Herdenschutz geschützte Weidetiere gegeben haben. Erst wenn die Annahme sich verdichtet, dass der Wolf das Überwinden dieses Herdenschutzes erlernt hat, rückt er in die Kategorie Problemwolf auf. Wenn ein Schnellabschussverfahren aufgrund der höheren Häufigkeit nicht in Betracht kommt, ist ein großes zeitverzögerndes Problem, dass der Wiederholungsfall auf ein bestimmtes Wolfsindividuum zurückgeführt werden muss, was nur durch genetische Analytik möglich ist. Diese wird bundesweit vom Senckenberg-Institut durchgeführt. Beim eingangs genannten Fall in Odeweg bestätigte sich, dass die Risse von einem Wolf ausgingen, der auch im Dezember im Kreisgebiet für den Riss von 16 Schafen verantwortlich war. Die wiederholte Feststellung des Rüden reichte nach Auffassung der Kreisverwaltung aus, um eine Entnahmeverfügung zu erlassen. Diese Verfügung umfasst wegen der rechtlich hochkomplexen Materie 20 Seiten.
Das verhinderte aber nicht, dass die Verfügung umgehend von der Initiative pro Wolf beklagt worden ist!
Damit war spätestens nach einer breit angelegten politischen Diskussion zu rechnen, die das Augenmerk von Wolfsfreunden auf den Landkreis Verden richtete. So wurde die Kreisverwaltung gleich zum Wochenbeginn mit einer zulässigen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz konfrontiert, die zeitnah beantwortet wurde. Dass danach ein Eilantrag gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung beim Verwaltungsgericht Stade eingelegt wurde, war absehbar. Verbunden war dieser mit dem Antrag auf einen sogenannten Hängebeschluss, nach dem der Vollzug der Verfügung gestoppt würde, bis das Gericht über den Eilantrag entschieden hätte. Einen solchen Beschluss lehnten sowohl das Gericht in Stade als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ab, sodass unsere Verfügung bis zur Entscheidung über den Eilantrag vollziehbar ist.
Was machen Sie, wenn die endgültige gerichtliche Entscheidung rechtswidrig wird?
Dann werden wir die ohnehin nur bis zum 31. März befristete Verfügung zurücknehmen.
Stand jetzt ist aber, dass die Entnahmeverfügung gilt. Wer setzt sie um?
Um einen Problemwolf ausfindig zu machen und zu erkennen, braucht es erfahrene, zuverlässige und gut ausgebildete Personen, zu denen wir als Jagdbehörde einen vertrauensvollen Kontakt pflegen. Doch diese Gruppe müssen wir schützen, weil es gerade in den sozialen Medien Aufrufe gibt, dass die Bejagung durch „Spazierengehen“ oder Wolfswarnungen erschwert werden soll. Auch Sachbeschädigungen hat es schon gegeben. Grundsätzlich habe ich Verständnis für Emotionen, die entstehen, wenn wir vor getöteten Weidetieren stehen. Auch ein verhungernder Wolfswelpe passt nicht in unsere Vorstellung. Wenn das jedoch bei Wolfsschützern und auch bei Wolfsgegnern zu fanatischen Ansichten und politischem Aktionismus führt, werden wir das Problem nicht lösen.
Welche Lösung schwebt Ihnen vor?
Ich verspreche mir sehr viel von der neuen Bundesgesetzgebung – auch wenn diese im konkreten Fall zu spät kommt. Zukünftig wird es etwa Bereiche geben, die von Wölfen freigehalten werden sollen, und auch die Bestandsregulierung wird wesentlich leichter werden. Eine solche Gesetzgebung ist dann in einer demokratischen Gesellschaft zu akzeptieren, und glücklicherweise werden dann so komplizierte Verwaltungsverfahren, wie ich beschrieben habe, der Vergangenheit angehören.
REIKE RACZKOWSKI