Schweinepest in Litauen: Informationen aus der EU Kommission – Zusätzliche Informationen für Jäger und Landwirte

Nachdem in Litauen zwei Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen bestätigt wurden, hat die Europäische Kommission gestern (Montag, 27.01.2014) Schutzmaßnahmen verhängt.

Lebende Wildschweine und Schweine oder deren Produkte aus den sechs betroffenen Bezirken dürfen nicht außerhalb des Landes verbracht werden. Ein Team von Experten der Europäischen Kommission unterstützt die litauischen Veterinärsbehörden vor Ort, und Proben der infizierten Tiere wurden für eine gründliche Analyse an ein spanisches EU-Labor geschickt. Die litauischen Behörden hatten sofort nach Bestätigung der Schweinepest die durch die EU-Gesetzgebung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Eine Überprüfung erfolgt beim nächsten Treffen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 6. und 7. Februar.

Detaillierte Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Spezielle Informationen zur Schweinepest für Jäger

Spezielle Informationen zur Schweinepest für Landwirte und Schweinehalter 

Zeitungsartikel Verdener Aller Zeitung vom 03.02.2014