Quelle: Dr. Brunken
 
Dr. Eckhard Brunken
Ludwigstraße 33
27283 Verden
eMail:
Fax:       04231-936061
Handy: 0172-4258884
 
 

 

 

 

Hier finden Sie die Informationsbroschüre Jagdhundewesen in Niedersachsen sowie die Brauchbarkeitsrichtlinien.

Das NJagdGesetz beschreibt im § 4 wie ein Jäger in Niedersachsen sich in Sachen „brauchbarer Hund“ zu verhalten hat:

§ 4 Jagdhunde
(1) Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.
(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.
(3) Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.
(4) Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli nur an der Leine zulässig, sowie nicht Junghunde bis zum 15. April ausgebildet und geprüft werden.

Die Ausbildung und Prüfung unserer Hunde im Landkreis Verden wird durch den Jagdgebrauchshundeverein Verden e.V. anlässlich alljährlicher Hundeführerlehrgänge und Prüfungen nach den Vorgaben des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) durchgeführt.

Quelle: privat
Quelle: privat
Quelle: privat