Beiträge zur Berufsgenossenschaft: Musterwiderspruch

Vor zwei Wochen sind die Beitragsrechnungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bei den Jagdausübungsberechtigten eingegangen.

Die neue Berechnung des Beitrages hat bei Vielen Missfallen hervorgerufen, da sich der stufenweise bis 2017 ergebende Beitrag teilweise drastisch erhöht. Natürlich gibt es auch viele Fälle, wo sich der Beitrag bis 2017 reduziert.

Die Geschäftsstelle des LJN hat Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufgenommen und wird Mitte Mai ein Gespräch über die neuen Beiträge führen.

Zur weiteren Information haben wir Ihnen die Meldung des LJN  für den Nds. Jäger, die ebenfalls auf unserer Homepage steht, sowie erläuternde Artikel zum Beitrag der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Anlage beigefügt:

14_04_24 Anlagen zum BG-Beitrag

 

Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. — Anerkannter Naturschutzverband

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend finden Sie einen Musterwiderspruch gegen die Beiträge zur Berufsgenossenschaft der SVLFG, den der DJV erarbeitet hat. Leiten Sie diesen bitte an die Revierpächter weiter. Pächter, die vorsorglich Widerspruch einlegen möchten, können diesen Musterwiderspruch nutzen: Musterwiderspruch SVLFG 2013-2014

Aufmerksam machen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass

– die Erfolgsaussichten einer Klage offen sind;

– noch nicht entschieden ist, ob DJV und LJV ein eigenes Musterverfahren anstreben werden, wenn keine Ruhendstellung erfolgt;

– falls es kein Musterverfahren gibt und auch keine Ruhendstellung erfolgt, der Bescheid akzeptiert werden oder das Klageverfahren beim Sozialgericht auf eigene Kosten betrieben werden muss;

– trotz eines Widerspruchs der Beitrag zunächst bezahlt werden muss

Mit freundlichen Grüßen

Schulte-Frohlinde,  Geschäftsführer LJN