2014.07.10: Zwei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Polen

Afrikanische Schweinepest – Stand: 14.07.2014

Am 10.07.2014 wurde über zwei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Polen berichtet. Auch diese Fälle befanden sich in den bestehenden Restriktonsgebieten an der Grenze zu Weißrussland.

Stand: 08.07.2014

Nachdem im Januar und im Februar 2014 die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Litauen und Polen in den Grenzgebieten zu Weißrussland nachgewiesen wurde, sind nun auch in Lettland als weiteren Mitgliedstaat der Europäischen Union Fälle von Afrikanischer Schweinepest aufgetreten.

Am 26.06.2014 wurde in Lettland bei drei tot aufgefundenen Wildscheinen sowie bei drei Hausschweinen in einer Hinterhof-Haltung die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Seitdem wurde bei weiteren verendet aufgefundenen Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest diagnostiziert. Die Fundorte der Wildschweine liegen in der Nähe der Grenze zu Weißrussland und auch die betroffene Hausschweine-Haltung ist nur etwa 6 km von der Grenze entfernt. Alle festgestellten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest befinden sich in einer bereits bestehenden Restriktionszone, die auf Grund von Nachweisen der Klassischen Schweinepest bei Wildschweinen eingerichtet wurde.

30.05.2014

Am 29. Und 30. Mai 2014 wurden erneut 2 Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Polen gemeldet. In beiden Fällen handelte es sich um Fallwild aus den bereits bestehenden Restriktionsgebieten in der Nähe zu den Fundorten vom Februar 2014. Das Geschehen in Polen begrenzt sich damit weiterhin auf die Grenzregion zu Weißrussland.

20.02.2014

Inzwischen wurden in Polen in Grenznähe zu Weißrussland zwei Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen festgestellt.

06.02.2014

Nachdem am 24. Januar 2014 die Afrikanische Schweinepest bei zwei Wildschweinen in Litauen nahe der Grenze zu Weißrussland diagnostiziert wurde, hat diese anzeigepflichtige Tierseuche nun auch die EU erreicht.

Bereits seit 2007 breitet sich diese seuchenhaft verlaufende Virus-Erkrankung der Haus- und Wildschweine in den transkaukasischen Gebieten sowie der Russischen Föderation stark aus.

Eine Gefährdung für den Menschen und andere Haus- und Nutztiere besteht bei der ASP jedoch nicht!

Insbesondere durch Personen- und Fahrzeugverkehr aus betroffenen Gebieten ist eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland möglich. Besonderes Augenmerk ist auch auf mitgebrachte Nahrungsmittel/Speisereste zu legen, die unter keinen Umständen an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden dürfen, sondern sicher entsorgt werden müssen.

Nicht nur Schweinehalter sind aufgerufen, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Regeln guter Betriebshygiene unbedingt einzuhalten, auch Touristen können dazu beitragen, dass die Krankheit nicht eingeschleppt wird. Insbesondere sind auch Jäger (Jagdtourismus) aufgerufen, sich zu informieren und besondere Schutzmaßregeln zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie in diesem Artikel:

Ein Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar und wird auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen!
Wie erkennt man die Afrikanische Schweinepest?
Möglichkeit der Ausschluss-Diagnostik
Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?
Was tun gegen die Afrikanische Schweinepest?

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit (Morbidität) und hoher Sterblichkeit (Mortalität). Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest, ASPV).

Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Klassische Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko!

Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig und kann klinisch nicht von der Klassischen Schweinepest (KSP) unterschieden werden. Eingeschleppt in nicht verseuchte Gebiete verläuft die Erkrankung bei Schweinen verheerend und ist mit enormen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Die Vorgehensweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist in Deutschland in der „Schweinepest-Verordnung“ geregelt (Rechtsvorschriften zur Afrikanischen Schweinepest). Neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebes sowie seiner Kontaktbetriebe werden großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet.

Ein Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar und wird auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen!

Die Afrikanische Schweinepest wurde erstmals 1921 in Kenia beschrieben und ist in Afrika südlich der Sahara weit verbreitet. Dort bilden Warzenschweine, die über längere Zeit infiziert bleiben, jedoch klinisch nicht erkranken, das natürliche Erreger-Reservoir.

In Europa wurden sporadische Ausbrüche z. B. aus Frankreich (1974), Belgien (1985), den Niederlanden (1986), Spanien (1994) und Portugal (1999) berichtet, die alle erfolgreich bekämpft werden konnten. In 1978 wurde die Seuche nach Sardinien (Italien) eingeschleppt. Dort konnte sie bis heute nicht getilgt werden.

Seit 2007 kommt es zur Ausbreitung der ASP im Kaukasusgebiet und in Russland. Ausgehend von Georgien (Juni 2007), wo die Seuche vermutlich durch Verfütterung von unsachgemäß behandelten Speiseabfällen von internationalen Schiffen eingeschleppt wurde, breitete sie sich über Armenien (seit 2007), Aserbaidschan (2008) und Russland (seit 2007) bis in die Ukraine (Juli 2012) und Weißrussland (Juni 2013) aus.

Ende Januar 2014 wurde die ASP auch bei Wildschweinen in Litauen nachgewiesen und hat somit nun die EU erreicht.

Bei der Ausbreitung der Seuche sind insbesondere die Verfütterung von kontaminierten Speiseabfällen an Schweine, der unkontrollierte Handel und Transport von Schweinen sowie von kontaminiertem Fleisch oder Fleischerzeugnissen von Bedeutung. Welche Rolle infizierte Wildschweine bei der Ausbreitung der Krankheit spielen, ist noch nicht hinreichend bekannt.

Weitere Informationen finden sich auch auf den Internet-Seiten der Weltgesundheitsorganisation für Tiergesundheit (OIE), der Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen (FAO) und des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) in der Infospalte rechts.

Wie erkennt man die Afrikanische Schweinepest?

Die Ausprägung der klinischen Krankheitssymptome bei der Afrikanischen Schweinepest ist stark abhängig von den Eigenschaften des auslösenden Virus-Isolates. Während manche ASP-Virusisolate nur geringe oder moderat krankmachende Eigenschaften aufweisen, sind die momentan in der Russischen Föderation, den Transkaukasischen Gebieten sowie Sardinien auftretenden Viren als hoch virulent einzustufen. Das bedeutet, dass mit einem solchen Virus infizierte Schweine zu einem sehr hohen Prozentsatz (bis zu 100 %) an der Seuche verenden.

Erste Krankheitssymptome treten ca. 5 bis 15 Tage nach einer Infektion auf.
Achtung: Da in der Regel nicht alle Tiere eines Bestandes gleichzeitig infiziert werden, können die ersten Symptome einer Infektion eines Bestandes mit ASP leicht übersehen werden. Bis zur Ausbreitung der Seuche durch den gesamten Bestand können abhängig von den betriebsspezifischen Gegebenheiten durchaus einige Wochen vergehen.

Hauptsächlich abhängig von der Virulenz des ASPV-Isolates können verschiedene Verlaufsformen unterschieden werden. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest (KSP) hat das Alter der Tiere jedoch bei der ASP keinen oder allenfalls einen marginalen Einfluss auf den Verlauf der Krankheit!

Bei der perakuten Verlaufsform (hoch virulentes Virus) verenden die Tiere innerhalb weniger Tage ohne vorher charakteristische Krankheitssymptome gezeigt zu haben.

Der akute Verlauf (hoch virulentes Virus)ist gekennzeichnet durch anhaltend hohes Fieber (>40°C), Inappetenz, allgemeine Schwäche, Atembeschwerden und plötzliche Todesfälle, wobei häufig alle infizierten Tiere verenden (Mortalität bis zu 100 %). Die Tiere können Rötungen und Verfärbungen der Haut insbesondere im Bereich der Ohren, des Schwanzes, der unteren Extremitäten sowie im Unterbauchbereich aufweisen, auch blutiger Durchfall kann beobachtet werden. Bei der Sektion verendeter Tiere können punkt- oder flächenhafte Blutungen in der Haut und inneren Organen sowie eine vergrößerte Milz auffallen.

Beim subakuten Verlauf (moderat virulentes Virus), der häufiger in Gebieten zu finden ist, in denen die Krankheit endemisch ist, werden weniger intensive Krankheitssymptome beobachtet. Neben wellenförmig verlaufendem Fieber, allgemeiner Schwäche und Inappetenz können die Tiere Zeichen einer Pneumonie aufweisen. Auch Aborte werden beschrieben. Die Mortalität ist geringer als bei der akuten Verlaufsform (häufig zwischen 30 und 70 %). Die pathologisch-anatomischen Veränderungen ähneln denen der akuten Verlaufsform, sind jedoch weniger deutlich ausgeprägt.

Chronische Verlaufsformen der Krankheit sind selten. Beim chronischen Verlauf (moderat oder niedrig virulentes Virus)ist das klinische Bild von unspezifischen Krankheitserscheinungen und häufig von bakteriellen Sekundärinfektionen geprägt. Fieber, verminderte Futteraufnahme und Abgeschlagenheit, Atembeschwerden, Aborte, chronische Hautveränderungen, Durchfall, schlechte Mastleistung sowie Gelenkentzündungen sind häufige Symptome. Ferkel können in der Entwicklung zurückbleiben.

Schweine, die die Erkrankung überleben, können über Monate das Virus ausscheiden.

Möglichkeit der Ausschluss-Diagnostik

Aufgrund des sehr variablen Krankheitsbildes der ASP kommt differentialdiagnostisch eine Vielzahl weiterer Erkrankungen in Frage. Eine eindeutige Diagnose kann nicht anhand des klinischen Bildes oder der pathologischen Befunde im Falle einer Sektion vorgenommen werden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden!

Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand sollte deshalb unbedingt frühzeitig eine Ausschluss-Diagnostik auf Schweinepest durchgeführt werden!
Diese Labor-Untersuchung als Ausschluss-Untersuchung hat keine Folgen für den Betrieb und bedeutet auch nicht, dass ein Verdacht auf Schweinepest vorliegt. Eine frühzeitige Erkennung trägt jedoch wesentlich dazu bei, dass das Seuchengeschehen rasch eingedämmt wird und viele Betriebe von der Seuche verschont bleiben.

Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?

Übertragen wird Schweinepest durch direkten Kontakt von Tier zu Tier (z. B. im Stall, auf Transporten/ Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch Kontakt von Wildschwein zu Hausschweinen oder umgekehrt). Das Virus ist in Blut und Gewebe der infizierten Tiere vorhanden und wird mit allen Se- und Exkreten (z.B. Speichel, Urin, Kot, Sperma) ausgeschieden. Insbesondere Kontakt zu Blut infizierter Schweine ist ein höchst effizienter Ansteckungsweg.

Als Virusreservoir fungieren chronisch infizierte Schweine, die das Virus über Jahre in sich tragen können. In Afrika spielt das Warzenschwein, das klinisch nicht erkrankt, eine wichtige Rolle.

Neben der direkten Übertragung ist ebenso eine indirekte Übertragung über virusbehaftete Kleidung, Futtermittel, Schlacht-/Speiseabfälle, Gülle/Mist oder sonstige Gerätschaften (Stalleinrichtung, Tröge, Spritzen, etc.) und Fahrzeuge (Viehtransporter, Güllefahrzeug, etc.) möglich. Auch der Mensch kann nach Kontakt zu infizierten Tieren z. B. über schmutzige Hände das Virus übertragen.

In Afrika wird die Krankheit auch durch Vektoren (Zecken der Gattung Ornithodoros), die das Virus über Jahre in sich tragen können, übertragen. Diese Zecken-Gattung ist bisher in Deutschland nicht nachgewiesen worden, so dass dieser Übertragungsweg hier als nicht relevant angesehen wird.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern auf Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen.

Eine mögliche Quelle für die Einschleppung der Krankheit nach Deutschland ist die Verfütterung oder der Kontakt zu nicht oder ungenügend erhitzten, virushaltigen Fleisch- oder Speiseabfällen (z. B. auch Schinken, Salami, etc.). Eine besondere Gefahr stellen hier Wildschweine dar, die sich z. B. an Mülltonnen bedienen und hier an Nahrungsmittel aus Ländern kommen können, in denen Schweinepest vorkommt (Mülltonnen an Autobahnen oder in großen Städten).

Aber auch über Transportfahrzeuge und Personen, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, und hier mit Schweinen in Kontakt kommen, kann das Virus weiter verbreitet werden.

Weitere Informationen finden sich auch auf den Internet-Seiten der Weltgesundheitsorganisation für Tiergesundheit (OIE), der Food und Agriculture Organization der Vereinten Nationen (FAO) und des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) in der Infospalte rechts.

Was tun gegen die Afrikanische Schweinepest?

Es gilt, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland und ggf. ihre Ausbreitung in den Schweinebeständen oder der Schwarzwildpopulation unbedingt zu verhindern!

Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern ist hier auch die Gesamt-Bevölkerung (insbesondere Touristen) aufgerufen, das Risiko eines Eintrags zu minimieren.

Bei der Verhinderung der Einschleppung und ggf. der Verschleppung der Seuche kommt der Einhaltung strikter Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung eine ganz entscheidende Rolle zu.

Es gilt:

  • Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden!
  • Insbesondere von unkontrolliert aus dem Ausland eingeführten Fleisch- und Wursterzeugnissen (z. B. durch Touristen oder ausländische (Saison)-Arbeitskräfte) aus Ländern, in denen Schweinepest auftritt, geht ein erhöhtes Risiko aus. Entsprechende Produkte sollten grundsätzlich nicht mit nach Deutschland gebracht werden.
  • Generell muss auf eine gute allgemeine Betriebshygiene geachtet werden!
  • (Sauberkeit von Personal und Gerätschaften, Zugangbeschränkung zu den Stallungen, betriebseigene Schutzkleidung, Schädlingsbekämpfung, usw.) Gesondertes Merkblatt für Landwirte beachten!
  • Der direkte oder indirekte Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen muss unbedingt vermieden werden. Freilandhaltungen sind hier besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes; unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu)
  • Jäger, die auch selbst Schweine halten oder anderweitig Kontakt zu Schweinen haben, müssen besondere Vorsicht walten lassen.
  • Gesondertes Merkblatt für Jäger beachten!
  • Auch Hobbyhalter von Schweinen sollten sich der Problematik bewusst werden und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.