Ein Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in unserer Region würde zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft (Vermarktungseinschränkungen etc.) führen. Sie gilt als eine der verlustreichsten Tierseuchen überhaupt.
Die ASP kann auf direktem Wege (über Tierkontakt mit infizierten Tieren) oder auf indirektem Wege durch Kontakt mit kontaminierten Vektoren (wie Personen, Kleidung, Futtermitteln, Schlacht-/Speiseabfällen, Nahrungsmitteln, Gülle/Mist sowie sonstigen Gegenständen oder Fahrzeugen (Viehtransportern)) erfolgen.
Insbesondere das Blut infizierter Schweine enthält eine hohe Konzentration an Viren. Daher kommt der Übertragung über Blut oder mit Blut kontaminierten Personen und Gegenständen eine besondere Bedeutung zu. Bereits kleinste Mengen (zum Beispiel an Stiefeln, Lappen, Wildwannen, Messer, Kleidungsstücken) können zu einer Virusübertragung führen. Weitere Informationen sind z.B. im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de erhältlich.
Das Virus bleibt monatelang in rohem Fleisch und geräucherten oder gepökelten Fleischprodukten infektiös. Eine Verfütterung von kontaminierten Speiseresten kann daher eine Infektion mit dem Pestvirus zur Folge haben. Selbst über weggeworfene Verpackungsreste (von Reisenden und Fernfahrern auf Rastplätzen!) ist eine Infektion möglich.
Jäger dürfen Teile von erlegten oder aufgefundenen Wildschweinen nicht so im Revier zurücklassen, dass sie für andere Tiere zugänglich sind. Insbesondere zum Kirren von Wild sind keine Aufbruch- bzw. Schlachtreste von Schweinen zu verwenden.
Eine hohe Wildschweindichte erhöht die Gefahr von Seuchenausbrüchen. Daher sind Wildschweine konsequent zu bejagen, u.a. durch
- Organisation revierübergreifender Jagden ab Oktober,
- Die Bejagung von Frischlingen und Überläuferbachen, wobei führende Stücke aber unbedingt zu schonen sind.
Wenn die Seuche in Deutschland Fuß fassen sollte, ist es äußerst wichtig, den Herd möglichst schnell zu entdecken und zu bekämpfen. Das vermehrte Auftreten von Fallwild kann ein erstes Anzeichen einer ASP-Infektion sein. Daher müssen Jäger bei Fallwild mit ungeklärter Todesursache oder anderen Auffälligkeiten (besondere Merkmale an erlegten Stücken usw.) unverzüglich das Veterinäramt informieren. Selbst bei stark verwesten Stücken ist ein Nachweis der Erreger noch möglich!
Gemeinsam mit dem Veterinäramt wird Probenahme und Versand organisiert.
Für den Transport des Tieres ist eine Wanne zu benutzen, die sich leicht reinigen und desinfizieren lässt. Auch sollte beim Transport eines verdächtigen Stückes darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug nicht (unabsichtlich) kontaminiert wird (Händedesinfektion, Überzieher für die Stiefel benutzen oder das Schuhwerk wechseln, Überziehen einer Einmalschutzkleidung).
Jäger mit eigener Schweinehaltung sind aufgerufen, weitergehende Regeln zu beachten:
- Der eigene Schweinebestand darf nur nach Durchführung von Hygienemaßnahmen betreten werden, insbesondere nach Kontakt mit Wildschweinen sollte geduscht, die Kleidung gewechselt und außerdem die Hygieneschleuse vorschriftsmäßig (nach Schweinehaltungshygiene-VO) benutzt werden.
- Stallbereich und Stall sind für den Jagdhund tabu!
- Wildkörper von erlegtem Schwarzwild sind nicht auf den Schweine haltenden Betrieb zu verbringen.
Das Veterinäramt bittet alle Jäger, vermehrt Proben auf Schweinepest (ESP und ASP) zu nehmen. Probensets hierzu sind im Veterinäramt erhältlich. Die Proben werden bei der Abgabe der Trichinenprobe mit abgegeben. Die Befunde helfen der Veterinärbehörde, die Seuchenfreiheit unserer Region zu dokumentieren.