Nachweis von EBHS (European brown hare syndrom) im Landkreis Verden

Verendete Wildtiere mit unklarer Todesursache untersuchen lassen

Anfang Oktober wurde in der Gemeindejagd Döhlbergen ein verendeter Junghase gefunden. Der Junghase hatte keine äußerlichen Verletzungen, woraufhin der Tierkörper zur Untersuchung an das Veterinäramt Verden übergeben wurde. Nun liegt der Untersuchungsbericht des Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vor:

Beurteilung

Todesursache des Hasen ist ein Herz- und Kreislaufversagen als Folge zahlreicher Einblutungen in unterschiedlichen Organen in Verbindung mit zahlreichen Leberzelluntergängen. Es handelt sich dabei um die Folgen einer Infektion mit Caliciviren. Caliciviren lösen das sogenannte „European brown hare syndrom“ (EBHS) aus. EBHS ist morphologisch identisch mit der sogenannten „China-Seuche“ (Rabbit haemorrhagic disease, RHD) des Kaninchens und kann im Besatz zu hohen Verlusten führen. Eine Ansteckung erfolgt in erster Linie durch Kontakt von Tier zu Tier oder über die Aufnahme kontaminierter Äsungspflanzen. Die Übertragung durch blutsaugende Insekten erscheint möglich.

Die EBHS ist keine Seuche nach dem Tierseuchengesetz. Es besteht also auch keine Meldepflicht im Gegensatz zur Hasenpest (Tularämie), die auch auf Menschen übertragbar ist. Für die EBHS besteht jedoch eine große Übertragungsgefahr von Hase zu Hase.

Aus diesem Anlass ruft die Jägerschaft Verden zusammen mit dem Fachdienst Veterinärwesen , Verden die Jäger des Landkreises auf, verendete Wildtiere mit unklarer Todesursache der Veterinärbehörde in Verden zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • die Tierkörper sollten noch einigermaßen frisch sein
  • sie sind grundsätzlich nur mit Einmalhandschuhen anzufassen
  • Transport erfolgt in wasserdichten, verschließbaren Plastikbeuteln oder -säcken
  • Abgabe erfolgt beim Veterinäramt Verden, bitte vorher telefonisch anmelden/abklären (Tel. 04231-15770)
  • Angaben sind zu machen zum Fundort mit Revierbezeichnung, Name und Anschrift des Jägers, Datum, eventuell Vorbericht (z.B. „schon der dritte aufgefundene Hase im Revier“)
  • Sofern das Veterinäramt ein „öffentliches Interesse“ feststellt, ist die Untersuchung für den Jäger kostenlos (Sollten z.B. mehrere Hasen in demselben Revier bzw. in einer Gemeinde gefunden werden, würde das Veterinäramt nach z.B. 3 gleichermaßen positiven Befunden keine weiteren Untersuchungen aus öffentlichem Interesse veranlassen, da der Befund als gesichert gilt)