2015.05.09_VAZ: Frühmahd nur tierschutzgerecht

LANDKREIS Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. „Doch Ducken und Tarnen schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher`“ Darauf weist Jürgen Luttmann, Vorsitzender der Jägerschaft Verden hin` Er empfiehlt den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen. Vollständiger Artikel: