Jäger dürfen für den allgemeinen Verkehr gesperrte land- und forstwirtschaftliche Wege im Zuge der Jagdausübung befahren. Was vielen als selbstverständlich gilt, war Anlass für die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von jeweils 20 Euro gegen zwei Jäger durch den Landkreis Verden. Sie hatten während der Jagdhundeausbildung einen gesperrten Feldweg befahren und gegen den Bußgeldbescheid vom 8. Oktober 2013 Widerspruch eingelegt.
Vollständiger Bericht:
2015/20_Wild & Hund: Jagdfahrten sind landwirtschaftlicher Verkehr