Einigen Jägern und Sportschützen dürfte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus den Medien sowie den einschlägigen Internetforen bekannt sein. Dieses Urteil formuliert praktisch ein generelles Verbot sämtlicher Halbautomaten, die konstruktions- und bauartbedingt Magazine mit einer Kapazität von mehr als 2 Patronen aufnehmen können. Die Entscheidung wird von den Verbänden sowie in der Literatur – verständlicherweise – sehr stark kritisiert. Es steht zu erwarten, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden.
Bis zu einer ministeriellen Entscheidung, wie seitens der örtlichen Waffenbehörden mit diesem Urteil umzugehen ist, werden seitens der niedersächsischen Waffenbehörden (hier: Stadt Achim, Stadt Verden und Landkreis Verden) in Abstimmung mit der Polizeidirektion Oldenburg als zuständige Fachaufsichtsbehörde bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse nicht angegangen. Die Fachaufsichtsbehörde hält es für überzogen, die gängige Praxis zu ändern, da die Gerichtsentscheidung keine präjudizielle Wirkung für die gemeinsame Verwaltungspraxis entfaltet, bis sich die Oberste Waffenbehörde äußert.
Die Waffenbehörden im Landkreis Verden werden über den Internetauftritt der Kreisjägerschaft Verden umgehend weiter informieren, soweit neue Informationen von der Fachaufsichtsbehörde oder dem Ministerium vorliegen.