23.03.2017 VAZ: Bleifreie Munition: Jäger fordern Übergangsfrist

Vollständiger Zeitungsbericht:

Rot-Grün will Jagdrecht verändern / Schießnachweis obligatorisch, Schalldämpfer erlaubt

HANNOVER – Bei einigen der geplanten Änderungen im niedersächsischen Jagdrecht sehen die Jäger Nachbesserungsbedarf. Das betrifft vor allem das Verbot bleihaltiger Munition, aber auch den Schießnachweis, den die rot­grüne Landesregierung ge­setzlich verankern will. „Beim Schießnachweis muss im Gesetz sichergestellt sein, dass es sich um einen Übungsnachweis handelt, der nicht per Verordnung verän­dert werden kann“, sagte Flo­rian Rölfing, Sprecher der Landesjägerschaft (LJN) in Hannover.

Die Landesregierung führt für die Änderung tierschutz­rechtliche Gründe und die Unfallverhütung ins Feld. Jä­ger sollten sowohl ihre Schießfertigkeiten als auch den sicheren Umgang mit der Waffe regelmäßig trainieren und nachweisen, sagte Land­wirtschaftsminister Christian Meyer. „Das erhöht die Si­cherheit bei der Jagd“, mein­te der Grünen-Politiker.

„Bei bleifreier Munition muss sichergestellt sein, dass sie genau so tierschutzge­recht tötet, wie die bisheri­ge“, sagte Rölfing. Zudem müsse die Munition die glei­chen Sicherheitskriterien er­füllen, wie die bislang ver­wendete Bleimunition, das betreffe vor allem das Abprallverhalten. „Es braucht deshalb ausreichend lange Übergangsfristen, forderte Rölfing.

Die Landesregierung will bleihaltige Munition aus Gründen des Verbraucher­schutzes verbieten und argu­mentiert auch mit dem Tier-und Artenschutz. „Blei ist schon in geringen Dosen gif­tig“, sagte Meyer dazu. „Da­her sollte der Stoff weder in den menschlichen noch in den tierischen Nahrungs­kreislauf gelangen.“ So seien für Seeadler schon kleinste Mengen tödlich.

In den Landesforsten ist be­reits seit April 2014 nur noch die Verwendung bleifreier Munition gestattet. Für die Teilnahme an größeren Drückjagden wird dort außer dem gültigen Jagdschein seit vergangenem September auch ein Schießnachweis ge­fordert.

Bei beiden Punkten im Ge­setzentwurf hatte LJN-Justiziar Clemens Hons verfassungs­rechtliche Probleme gesehen. „Für die Themen Schießübungsnachweis und blei­freie Munition ist aus unserer Sicht der Bund zuständig“, betonte er im Januar. Eine weitere anstehende Neue­rung trifft auch bei den Jä­gern auf Zustimmung. Nach dem neuen Gesetz soll die Verwendung von Schall­dämpfern bei der Jagd künf­tig erlaubt sein. „Diese Ände­rung begrüßen wir durch­aus“, so Rölfing. Der Land­tagsausschuss für Landwirt­schaft und Verbraucher­schutz hat gestern mehrheit­lich zugestimmt. – dpa