LANDKREIS ~ Der Landkreis Verden hebt wie die benachbarten Kreise die Schonzeit für Schwarzwild auf. Damit sind Revierinhaber für die Zeit von heute an bis zum 15. Juni weiterhin zur Bejagung von Wildschweinen befugt. Ausgenommen von der Bejagung sind jedoch führende Bachen. Der Elterntierschutz und damit die Waidgerechtigkeit müssten auch bei schärfster Bejagung gewahrt werden, heißt es in einer Mitteilung aus dem Kreishaus. Die Aufhebung der Schonzeit geschieht vor dem Hintergrund des Vormarsches der für Menschen ungefährlichen Afrikanischen Schweinepest aus Osteuropa. Sie bedroht die Landwirtschaft und Jagd in Deutschland.
Da vor allem das Schwarzwild Träger des Virus ist und kein Schutz durch Impfungen möglich ist, seien die Jagdbehörden vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium aufgefordert worden, geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu ergreifen.
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