ASP: Schwarzwildbestände effektiv absenken – Ausgleichszahlungen für Jäger

Quelle: Thomas B.

Die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst unterbunden wird – das ist das präventive Ziel vor einem möglichen Ausbruch der ASP. Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt das Land eine finanzielle Unterstützung.
 

Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:   

Suchen und Beproben von Fallwild und von schwerkrankem Schwarzwild

Der Hintergrund: Eine intensive, möglichst systematische Fallwildsuche wird zur frühzeitigen Erkennung eines Ausbruches für unerlässlich gehalten. Eine Verpflichtung zur Fallwildsuche hat der Jagdausübungsberechtigte jedoch nicht. Damit trägt jede Fallwildsuche zur Früherkennung bei. Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Tier.

Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.

 

Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen

Der Hintergrund: Möglichst eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes, um die Infektionskette im Falle eines möglichen Ausbruchs der ASP zu unterbinden. Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro mehr erlegtem Tier. Voraussetzung ist hier, dass im Einzelrevier ein Mehrabschuss in einem Jagdjahr erfolgt (erstmals 2018/19) als im Durchschnitt der drei Jagdjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17 (Bezugszeitraum). Der Durchschnittswert wurde für jeden Jagdbezirk aus dem Mittel der Schwarzwildstrecke des Bezugszeitraumes berechnet und kann bei den antragsannehmenden Stellen (LWK-Regionalstellen) und der Bewilligungsbehörde für Forstliche Förderung erfragt werden.

Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.

Am 03.04.2019 ist die Bagatellgrenze von bislang 250 Euro rückwirkend für das Jagdjahr 2018/2019 und zukünftig aufgehoben worden. Die Beantragung einer Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss ist somit bereits ab dem ersten Stück Schwarzwild, welches über den Referenzwert hinausgeht, möglich.

 

Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden

Der Hintergrund: Eine effektive Bejagung durch Erlegung möglichst mehrerer Wildschweine einer Rotte bei der Beunruhigung durch Hunde ist bei abgestimmten revierübergreifenden Jagden möglich. Da die Aufwandsentschädigung ausschließlich die Hundeführer erreicht und der Einsatz der Hunde revierübergreifend stattfindet, sind in diesem Fall auch Bund, Land, Kommunen, öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen antragsberechtigt. Die Höhe der Entschädigung liegt bei 25 Euro pro Einsatztag eines Jagdhundes. Voraussetzung ist hier, dass mindestens fünf direkt aneinandergrenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei Jagdbezirke mit einer Gesamtfläche von 2.000 ha gemeinsam an einem Drückjagdtermin jagen. In diesem Fall wird ein Antrag für alle Reviere gestellt.

Die Antragstellung ist bereits während des laufenden Jagdjahres oder zusammen mit der Beantragung der beiden anderen Maßnahmen im Anschluss an das Jagdjahr (1. April bis 31. Mai) möglich. Die Zusammenfassung der Maßnahmen in einen Antrag ist erwünscht.

 

Die zuletzt am 04.04.2019 aktualisierten Antragsdokumente stehen Ihnen unter diesem Link oder unter Service/Downloads auf der Internetseite der Jägerschaft Verden als PDF zur Verfügung. Bitte verwenden Sie stets die aktuellen Formulare. Die Kontaktdaten der LWK-Regionalstelle, die den Antrag für Ihr Jagdrevier entgegennimmt, finden Sie in der nachstehenden Übersicht über die antragsannehmenden Stellen.

Kontakt:
Axel Kühne
Forstliche Förderung, ASP
Telefon: 05121-748913
E-Mail: 

Evelyn Puls
Forstliche Förderung, ASP
Telefon: 05152-6905160
E-Mail: