18.01.2020 VAZ: Vorkehrungen für die Afrikanische Schweinepest

Fünf Landkreise bereiten sich auf den möglichen ASP-Ausbruch vor. Dr. Joachim Wiedner (stehend), Kreisveterinär in Rotenburg, erörterte die Lage. Foto: Landkreis Stade

Landkreis – Sie ist nur noch 20 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde bei einem Wildschwein in Westpolen nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund trafen sich jetzt erneut die Kreisveterinäre des gemeinsamen Tierseuchenkrisenzentrums der Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg, Stade und Verden, um sich auf einen ASP-Ausbruch vorzubereiten und Maßnahmen für den Krisenfall abzustimmen.

Der Einladung waren auch Vertreter der Jägerschaft, der Landwirtschaft, der Tierärzte, der Maschinenringe, der Landes- und Bundesforsten, der Ordnungsämter, der unteren Jagdbehörden sowie der Behördenleitungen der kooperierenden Landkreise gefolgt. Insgesamt 65 Personen informierten sich auf dem Treffen in Bremervörde über die aktuelle Lage.

Die für den Menschen ungefährliche Seuche breite sich ungehindert aus, so die Mitteilung vom Landkreis Verden. Der Nachweis der Seuche würde auch in Deutschland zu massiven wirtschaftlichen Verlusten und zu einer gravierenden Beeinträchtigung der Landwirtschaft führen, so der Tenor der Kreisveterinäre. Große Gebiete müssten über Monate gemaßregelt werden. Schweine, ihr Fleisch und andere Erzeugnisse dürften aus Betrieben in reglementierten Gebieten nicht mehr hinaus gelangen. Ernte- und Betretungsverbote könnten angeordnet werden.

Anders als bei anderen Tierseuchen sei im Falle der ASP die Zusammenarbeit der Behörden mit Jägern und Landwirten extrem wichtig, hieß es auf der Tagung. Auch die Maschinenringe hätten ihre Unterstützung zugesagt. Zudem wurde vereinbart, in allen fünf Landkreisen „schnelle Eingreiftruppen“ einzurichten, die bei einem ASP-Nachweis sofort für die Fallwildsuche und Bergung zur Verfügung stehen.

Die schnelle Suche nach verendeten Wildschweinen, deren Untersuchung und Bergung, ist eine erste wichtige Maßnahme der Seucheneindämmung. Die Ergebnisse ermöglichen einen Überblick über die Verbreitung und die Zahl der infizierten Tiere als Grundlage weiterer Entscheidungen. Schon jetzt sollten verendete Tiere nach dem Fund unbedingt beim Veterinäramt gemeldet werden.