Verfahrensablauf für Aufwandsentschädigungen im Rahmen von ASP Präventionsmaßnahmen

Quelle: Jägerschaft Verden
Zusammenfassung TOP ASP (LWK, Herr Axel Kühne, Herr Wilfried Bodke)

Antragsteller für die Maßnahmen A (Suche/Beprobung von Fallwild) und B (Mehrabschuss) ist der Jagdausübungsberechtigte. Jagderlaubnisscheininhaber sind nicht antragsberechtigt. Für die Maßnahme C (Einsatz brauchbarer Jagdhunde) kann grundsätzlich ein teilnehmender Jagdausübungsberechtigter die Antragstellung übernehmen.

Als Nachweis für das Jagdausübungsrecht gilt der Jagdpachtvertrag, die genaue Bezeichnung des Jagdbezirkes, ggf. mitpachtende Personen, dessen Pachtdauer und Gültigkeit müssen ersichtlich sein. Alle Jagdausübungsberechtigten aus dem Jagdbezirk müssen hier ihre Vollmacht zur Antragstellung erteilen. Bei Eigenjagdbesitzenden ist die Eintragung im Jagdschein oder eine Bestätigung der Unteren Jagdbehörde als Nachweis vorzulegen.

Bei der Maßnahme A sind die jeweiligen Probenbegleitscheine der zuständigen Veterinärbehörde als Nachweis vorzulegen. Nicht anerkannt werden u. a. Eigenbelege oder Entsorgungsnachweise.

Bei der Maßnahme B ist der Durchschnittswert bei den Regionalstellen der Landwirtschaftskammer für forstliche Förderung zu erfragen, er behält seine Gültigkeit bis einschließlich des Jahres 2022. Fallwild wurde nicht berücksichtigt.

Als Nachweise werden grundsätzlich nur Wildursprungsscheine unter der Angabe einer einmaligen Wildursprungsnummer, dem eindeutigen Erlegungsort (Jagdbezirk) und dem Erlegungsdatum anerkannt. Auch für verworfene Stücke ist die Vorlage eines Wildursprungscheins erforderlich. Nicht anerkannt werden u. a. Eigenbelege, Abschusslisten oder Gebührenbescheide.

Bei der Maßnahme C darf nur die hundeführende Person die Brauchbarkeit von eingesetzten Jagdhunden bestätigen. Es erfolgen stichprobenhafte Überprüfungen.

Antragsunterlagen und Listen sind grundsätzlich im Original mit Originalunterschriften vorzulegen. Die Angaben und Einträge müssen überprüfbar sein. Irrtümer und fehlende Unterlagen können zu einer Kürzung oder einer Nichtauszahlung führen. Wenden Sie sich gerne bei Bedarf vor der Antragstellung bei Ihrer antragannehmenden Stelle.

Die vollständigen Antragsunterlagen und Kontaktdaten finden Sie auf der

Internetseite www.lwk-niedersachsen.de unter Webcode: 01034358 oder auf der Homepage der Jägerschaft Verden: https://jaegerschaft-verden.de/afrikanische-schweinepest-risiko-und-seuchenmanagement-im-landkreis-verden/