11.06.2020: Artenschutzprogramm der Jägerschaft überzeugt

Fachausschuss des Kreistags: „Frühjahrsblüte" soll aus dem Hegefonds gefördert werden

Die Frühjahrsblüte der Saatmischung beginnt schon Anfang April mit den Winterrübsen. Ende Mai dominiert dann der Inkarnatklee. Foto: Dr. Friedrich Köhler

Landkreis – Das jüngste Umwelt-Projekt der Jägerschaft überzeugt. Nicht nur bei Imkern und Naturfreunden (siehe auf der Verden-Seite) stieß die „Frühjahrsblüte“ der Waidmänner auf Interesse, auch die Umweltpolitiker des Kreistags im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft sprachen sich für die neue Fördervariante auf Initiative der Jägerschaft aus.

„Der Antrag sieht vor, die Programme zur Förderung von Arten- und Naturschutzmaßnahmen im Teilbereich ‚Durchführung von hegerischen Bewirtschaftungsvereinbarungen durch die Jägerschaft des Landkreises Verden‘ um die Fördervariante „Frühjahrsblüte“ zu ergänzen“, teilt der Vorsitzende der Jägerschaft, Jürgen Luttmann, mit.

Grundlage des Antrags ist der seit Jahren erfolgreich für Umwelt- und Artenschutz wirkende Hegefonds im Verdener Kreisgebiet. Wie die Kreisverwaltung in der Beschlussvorlage für die Politik erläutert, soll die neue Variante zum Blühstreifenprogramm aus dem Hegefonds gefördert werden. Den Fördertopf bestückt der Landkreis mit Haushaltsmitteln, die der Jägerschaft dann für ihre Naturschutzprojekte zur Verfügung stehen.

„Das neue Programm Frühjahrsblüte haben die Jäger zusammen mit dem Imker Heinrich Kersten und einigen besonders unterstützenden Landwirten entwickelt“, erklärt Jürgen Luttmann. Es solle den in der Feldflur lebenden Tieren vom Herbst bis in den Sommer Nahrung und Deckung verschaffen. Auf den eigens dafür vorgesehenen Flächen werde im Frühjahr nicht mehr gearbeitet, um Brut und Aufzucht von Jungtieren nicht zu gefährden.

„Die Frühjahrsblüte soll ergänzend den Honigbienen und vielen anderen Insekten schon im zeitigen Frühjahr Nahrung bieten, um die landesweit zurückgehenden Rapsbestände teilweise auszugleichen und zu ergänzen“, fasst Luttmannl zusammen. Die Basis des Saatgutes bestehe aus winterharten Frühblühern, die um weitere Blühpflanzen ergänzt werden. Damit solle eine ausreichende Deckung schon im ersten Winter und eine Blühfolge von April bis in den September des darauffolgenden Jahres zu erreichen.

Gefördert wird das Saatgut „Frühjahrsblüte“ sowie dessen Anlage. Das Saatgut muss bis Ende August ausgesät werden und der Blühstreifen darf erst im Oktober des nächsten Jahres (einjährig) oder des übernächsten Jahres (zweijährig) wieder umgebrochen werden. Der Landwirt bzw. die Landwirtin erhält das Saatgut von der Jägerschaft kostenfrei.

Außerdem werde ihm eine Flächenprämie von 650 Euro pro Hektar im ersten und 800 Euro pro Hektar im zweiten Jahr gezahlt.

Der Fachausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, den Antrag der Jägerschaft zu genehmigen. Die endgültige Entscheidung wird der Kreistag voraussichtlich in seiner Sitzung am Freitag, 3. Juli, treffen.

Landwirte, die an dem Programm teilnehmen wollen bittet Luttmann, sich im Internet näher darüber unter https://jaegerschaft-verden.de/naturschutz/termin/flachenbewirtschaftung/ zu informieren. kle