29.05.2020 VN: Jägerschaft will Frühblüher-Programm fördern

Imker und Bienenfreund Heinrich Kersten hat eine Imkermischung entwickelt und arbeitet auch mit der Jägerschaft und Landwirten zusammen. FOTO: STRANGMANN

VON ANDREAS BECKER

Landkreis Verden. Die Jägerschaft des Land­kreises Verden plant, ihre Hegeprojekte aus­zuweiten. Der Verein hat beim Landkreis be­antragt, ein Blühstreifenprogramm „Früh­jahrsblüte“ aus dem Hegefonds fördern zu können. Zurzeit entwickelt die Jägerschaft ge­meinsam mit dem Eisseler Imker Heinrich Kersten eine Ergänzung zu dem bestehenden Blühstreifenprogramm. Das Thema kommt in der nächsten Sitzung des Fachausschusses für Umwelt, Natur und Landwirtschaft auf die Tagesordnung. Das Gremium tagt am Don­nerstag, 4. Juni, 17 Uhr, im Kreistagssaal des Kreishauses.

Die „Frühjahrsblüte“ soll den in der Feldflur lebenden Tieren von Herbst bis in den Som­mer Nahrung und Deckung bieten und im Frühjahr nicht bearbeitet werden, um Brut und Aufzucht der Jungtiere nicht zu gefähr­den. Sie soll den Honigbienen und anderen Insekten bereits im zeitigen Frühjahr Nah­rung bieten, um die zurückgehende Rapsbestände zu ergänzen.

Die Basis des Saatgutes besteht aus winter­harten Frühblühern, die durch weitere Blüh­pflanzen ergänzt werden, um eine ausrei­chende Deckung schon im ersten Winter und eine Blühfolge von April bis in den September zu erreichen. Bei gleicher Eignung werden standortgerechte, einheimische Blühpflanzen bevorzugt eingesetzt, wenn das wirtschaft­lich vertretbar ist.

Die Programme zur Förderung von Arten-und Naturschutzmaßnahmen durch die Jägerschaft des Landkreises Verden werden im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel um folgende Fördervarianten erweitert: Das Blühstreifenprogramm wird um die Variante „Frühjahrsblüte“ ergänzt. Gefördert wird in dieser Ergänzung zum Blühstreifenprogramm die Anlage von winterharten Frühblühern, die durch weitere Blühpflanzen ergänzt werden.

Das Saatgut muss bis Ende August ausgesät werden und der Blühstreifen darf erst im Ok­tober des nächsten Jahres (einjährig) oder des übernächsten Jahres (zweijährig) wieder um­gebrochen werden. Der Landwirt beziehungs­weise die Landwirtin bekommt das Saatgut von der Jägerschaft kostenfrei gestellt und er­hält eine Flächenprämie von 650 Euro pro Hektar im ersten und 800 Euro pro Hektar im zweiten Jahr.

Bienenfreund Heinrich Kersten hat vor Jah­ren die sogenannte Imkermischung entwi­ckelt – eine Saatmischung, die besonders Bie­nen und Hummeln zugute kommt. Die „Früh­jahrsblüte“ ist sein neuestes Projekt. Hinter­grund ist, dass sich laut Kersten landesweit die Anbaufläche von Rapspflanzen von 132 000 Hektar (2013) auf 72 000 Hektar im vergange­nen Jahr fast halbiert hat. Das sei für Bienen fatal, denn Raps sei eine „perfekte Frühjahrs-Startertracht“ für Insekten. Die „Früh­jahrsblüte“ wurde bereits Ende August 2019 ausgesät und hat zur Rapsblüte 2020 den In­sekten bereits Nahrung geboten. Die Felder bleiben dann bis Ende Juli/August unangetas­tet und sollen neben Nektar und Pollen für In­sekten auch den Wildtieren Nahrung und De­ckung bieten.