26.10.2020: Informationen zu Gemeinschaftsjagden unter Corona-Bedingungen

Der Kreisjägermeister Hilmer Kruse gibt einen aktuellen Überblick

Quelle: CDC

Liebe Jägerinnen und Jäger,

in den vergangenen Tagen gab es unzählige Anfragen, ob und unter welchen Vorkehrungen die herbstlichen Jagden stattfinden können. Vorab die gute Nachricht: Ja, wir haben nach heutigem Kenntnisstand die Möglichkeit, Gemeinschaftsjagden abzuhalten.

Politik und Verwaltung ist bewusst, dass es sich dabei nicht um ein Freizeitvergnügen handelt, sondern dass die Jagd in großen Teilen systemrelevant ist.

Wir Jägerinnen und Jäger sind gerade jetzt in der Verantwortung, sowohl die Schwarzwildbestände durch forcierte Bejagung wegen der Ausbreitung der ASP in Deutschland, als auch die anderen Schalenwildarten mit Blick auf den angestrebten Waldumbau verantwortungsvoll zu bejagen. Allerdings unterliegen die Jagden je nach dann geltender Gesetzeslage ( die sich teilweise von Tag zu Tag ändert ) einem anderen Ablauf, als wir ihn kennen und schätzen gelernt haben.

Hier könnt ihr die Niedersächsische Corona- Verordnung,( kurz: NCVO ) geändert am 22.10.2020 herunterladen. Diese ersetzt bereits jetzt die Allgemeinverfügung des LK Verden ( s. Amtsblatt von Freitag, 23.10.2020). Es steht jedermann frei, die 22 – seitige NCVO an die jeweilige Situation seiner Jagd im Detail  anzupassen.

Ebenfalls zum Herunterladen: die organisatorischen Hinweise des ML und die Kontaktdokumentation der LJN.

 

Als groben Leitfaden, der so von der Verwaltung akzeptiert ist, schlage ich folgenden Ablauf vor:

  • Treffen, Begrüßung und Einweisung: 

    unter freiem Himmel mit Mund- Nasen- Bedeckung, Abstand eher mehr  als nur 1,5 m, kein Körperkontakt, auf Jagdscheinkontrolle kann verzichtet werden, wenn schriftliche Erklärung vorliegt Die Zahl der Personen pro Treffpunkt sollte auf 25  begrenzt werden, um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dies kann durch örtliche und/ oder zeitliche Staffelung sichergestellt werden.

  • Hin- u. Rückfahrten im Revier : 

    optimal eigener PKW oder zu Fuß,  Gemeinschaftsanhänger : kritisch! -Mund- N.- Bedeckung zwingend erforderlich, !Vorsicht! – wirksames Desinfektionsmittel immer dabeihaben und verwenden, auch Einweghandschuhe, bei Berühren von Geländern, Haltegriffen, etc durch mehrere Personen!

  • Bergen, Aufbrechen: 

    immer Abstand halten, – falls mehrere Personen zugegen,- immer Mund-Nasen- Bedeckung verwenden,- statt Maske kann auch Tuch oder Schal verwendet werden

  • Strecke legen u. Verblasen:

    darauf am besten verzichten oder Abstand halten mit Maske. – Bläser, kritisch – wenn überhaupt, dann jeder mit allseitigem Abstand von 5 m, weil hierbei Aerosole mit hoher Geschwindigkeit weit verbreitet werden

  • Schüsseltreiben, Verpflegung: 

    in geschlossenen Räumen nicht praktikabel, weil zur Zeit nur 10 Personen aus max. 2 Haushalten erlaubt sind. Unter freiem Himmel zulässig, wenn z. B. ähnlich den Anforderungen an Imbissbetrieb -Speisen und Getränke mit Mund- Nasen- Bedeckung und Einmalhandschuhen auf Unterlagen abgestellt und dann abgeholt werden und Tische wiederholt gereinigt u. desinfiziert werden. Die sicherste  Variante ist “ Frühstück aus dem Rucksack“.

 

Ich bitte um Verständnis, dass dies nur ein grober Anhalt ohne Gewähr sein kann,- der Landkreis hat unter  :  eine Email Adresse eingerichtet, wo Detailfragen gestellt werden können. Telefonisch sind die Mitarbeiter momentan nur schwer zu erreichen. 

Es sind für uns alle, nicht nur in jagdlicher Hinsicht, bedrückende Zeiten. Wir leben vom Prinzip Hoffnung, dass hoffentlich bald ein Impfstoff gefunden wird und wir uns schon bald in gewohnten Lebensumständen wiederfinden.

Bis dahin ist es die Zeit der Verantwortungsbewussten und Fürsorglichen, die alles dafür tun, damit wir alle unbeschadet durch diese Pandemie kommen.  Gehen Sie im Zweifel auf die sicherste Variante: weniger ist mehr…

In diesem Sinne wünsche ich uns allen vor allem Gesundheit und natürlich viel Waidmannsheil bei unseren Jagden!

Hilmer Kruse

Kreisjägermeister