Landkreis. Am Montag wurde im Landkreis Verden bei einer verendeten Wildgans eine Infektion mit der hochpathogenen Aviären Influenza, kurz Geflügelpest, vom Subtyp H5 bestätigt. Das Ergebnis des Nationalen Referenzlabors, dem Friedrich-Loeffler-Institut, steht noch aus. Vor dem Hintergrund dieses Nachweises sowie weiterer positiver Fälle bei Wildvögeln in Nachbarlandkreisen ordnet die Veterinärbehörde des Landkreises Verden jetzt eine kreisweite Aufstallungspflicht für sämtliches im Kreisgebiet gehaltenes Geflügel – von Hühnern und Puten über Enten und Gänse bis hin zu Fasanen, Wachteln und Laufvögeln – an.
„Die Gefahr, dass das Hochpathogene Aviäre Influenzavirus über Wildvögel in heimische Geflügelbestände eingetragen wird, ist deutlich gestiegen. Für Geflügelhalter gelte es jetzt, besonders wachsam zu sein und auf eine strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten“, erklärt Kreisveterinärin Dr. Martina Gouverneur. Im Landkreis Verden, so Gouverneur, gäbe es rund 1.100 Bestände mit rund 450.000 Stück Geflügel, die es zu schützen gelte.
Der Landkreis Verden ist nach Angaben der Verdener Veterinärbehörde ein Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für zahlreiche wildlebende Wat- und Wasservögelarten. Die Veterinärbehörde hat daher die Aufstallung von Geflügel in geschlossenen Ställen, mindestens aber dessen Unterbringung unter einer Schutzvorrichtung angeordnet. Diese Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung bestehen und an allen Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln, beispielsweise durch Draht oder Netze, gesichert sein.
Des Weiteren weist das Veterinäramt auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin. Es darf kein Oberflächenwasser für Tränken benutzt und auch nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und alle für die Geflügelhaltung erforderlichen Gegenstände müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Darüber hinaus sollte beim Betreten der Geflügelhaltung unbedingt gesondertes Schuhwerk getragen werden. Jäger sollten zudem jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden, wenn sie mit Federwild in Kontakt gekommen sind.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises wird am 19. November 2020 auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-verden.de veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Sie gilt ab Freitag, 20. November.
Auffällige Todesfälle bei Geflügel sind unbedingt dem Veterinäramt Verden unter der Telefonnummer (04231) 15-770 zu melden. Ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden.
Pressestelle Landkreis Verden Ansprechpartner: Ulf Neumann
Lindhooper Straße 67 Telefon: 04231 15-562