26.10.2021 VAZ: Waffenrecht: Steigende Gebühren

Nachweise und Überprüfungen künftig kostenpflichtig

Foto: Jägerschaft Verden

Landkreis – Die Kreisverwaltung kündigt teils spürbare Anpassungen bei den Gebühren für Waffenbesitzer an. Sie begründet das einer Pressemitteilung zufolge mit den bundesweiten Satzungen zu Gebüh­ren im Waffenrecht, die seit dem 1. Oktober in einer Neufassung gel­ten. Die angepassten Beträge kommen nicht überrasschend. Zuletzt habe es zu D-Mark-Zeiten eine Erhöhung gegeben.

Waffenbesitzer müssen sich jetzt auf teilweise deutlich erhöhte Ge­bührensätze für Amtshandlungen der Waffenbehörden einstellen. Zu­dem werden einzelne Nachweise und Überprüfungen den Angaben zufolge künftig kostenpflichtig. Darauf weist der Landkreis Verden un­ter Bezug auf die Allgemeine Gebührenordnung des Landes (Tarif­nummer 109) hin.

Alle drei Jahre hat die Waffenbehörde die Zuverlässigkeit eines Waf-fenbesitzers zu überprüfen und durch Abfragen beim Verfahrensregis­ter, beim Bundeszentralregister, beim Verfassungsschutz und der Poli­zei zu klären, ob der Betroffene gegebenenfalls in Erscheinung getre­ten ist.

Auch das Bedürfnis von Jägern, Sportschützen und anderen Waffenbe­sitzern, Waffen zu erwerben und zu besitzen, muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch einen gültigen Jagdschein oder durch Bescheinigung eines Schützenvereins gesche­hen. Sowohl die Zuverlässigkeitsprüfung und als auch der Bedürfnis­nachweis sind gemäß aktueller Landes-Gebührenordnung jetzt gebührenpflichtig.

Gebühren fallen laut Mitteilung aus dem Kreishaus zudem auch für die Waffenaufbewahrungskontrollen an, die die Waffenbehörde unan-gekündigt in unregelmäßigen Abständen durchzuführen hat. Dabei wird die ordnungsgemäße Verwahrung und Lagerung von Waffen und Munition vor Ort überprüft und der Inhalt des Waffenschranks mit dem aktenkundigen Bestand abgeglichen.

Sollte der Waffenbesitzer nicht über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen, sein Bedürfnis nicht nachweisen oder Waffen nicht ord­nungsgemäß verwahren, kann das den Widerruf der waffenrechtli­chen Erlaubnis zur Folge haben.

Weitere Informationen rund um waffenrechtliche Erlaubnisse und Gebühren sind auf der In-ternetseite des Landkreises Verden unter www.landkreis-verden.de abrufbar.