Landkreis – Die Kreisverwaltung kündigt teils spürbare Anpassungen bei den Gebühren für Waffenbesitzer an. Sie begründet das einer Pressemitteilung zufolge mit den bundesweiten Satzungen zu Gebühren im Waffenrecht, die seit dem 1. Oktober in einer Neufassung gelten. Die angepassten Beträge kommen nicht überrasschend. Zuletzt habe es zu D-Mark-Zeiten eine Erhöhung gegeben.
Waffenbesitzer müssen sich jetzt auf teilweise deutlich erhöhte Gebührensätze für Amtshandlungen der Waffenbehörden einstellen. Zudem werden einzelne Nachweise und Überprüfungen den Angaben zufolge künftig kostenpflichtig. Darauf weist der Landkreis Verden unter Bezug auf die Allgemeine Gebührenordnung des Landes (Tarifnummer 109) hin.
Alle drei Jahre hat die Waffenbehörde die Zuverlässigkeit eines Waf-fenbesitzers zu überprüfen und durch Abfragen beim Verfahrensregister, beim Bundeszentralregister, beim Verfassungsschutz und der Polizei zu klären, ob der Betroffene gegebenenfalls in Erscheinung getreten ist.
Auch das Bedürfnis von Jägern, Sportschützen und anderen Waffenbesitzern, Waffen zu erwerben und zu besitzen, muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch einen gültigen Jagdschein oder durch Bescheinigung eines Schützenvereins geschehen. Sowohl die Zuverlässigkeitsprüfung und als auch der Bedürfnisnachweis sind gemäß aktueller Landes-Gebührenordnung jetzt gebührenpflichtig.
Gebühren fallen laut Mitteilung aus dem Kreishaus zudem auch für die Waffenaufbewahrungskontrollen an, die die Waffenbehörde unan-gekündigt in unregelmäßigen Abständen durchzuführen hat. Dabei wird die ordnungsgemäße Verwahrung und Lagerung von Waffen und Munition vor Ort überprüft und der Inhalt des Waffenschranks mit dem aktenkundigen Bestand abgeglichen.
Sollte der Waffenbesitzer nicht über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen, sein Bedürfnis nicht nachweisen oder Waffen nicht ordnungsgemäß verwahren, kann das den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Folge haben.
Weitere Informationen rund um waffenrechtliche Erlaubnisse und Gebühren sind auf der In-ternetseite des Landkreises Verden unter www.landkreis-verden.de abrufbar.