Leserbrief zu den Berichten „Waffenrecht: Steigende Gebühren“, VAZ vom 26. Oktober, und „Waffenbesitzer sollen zahlen“, VAZ vom 28. Oktober.
Am 28. September 2021 trat die neue Niedersächsische Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung in Kraft.
Dass Gebühren nach einigen Jahren angehoben werden, kann ich verstehen. Aber, dass wir Jäger jetzt auch noch für verdachtsunabhängige Waffenaufbewahrungskontrollen bezahlen sollen, ist für mich nicht akzeptabel. Ist es nicht schon genug, dass unbescholtene Bürger, nur weil sie nach entsprechender Eignungsprüfung Waffen in ihrem Haus legal aufbewahren, zu jeder Zeit Kontrolleure in ihre Wohnung lassen müssen? Müssen wir jetzt auch noch dafür bezahlen?
Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn Autofahrer nach einer „Aufbewahrungskontrolle“ des Erste- Hilfe-Sets oder der Warnweste bezahlen müssten. Ich spreche hier nicht von Zahlungen bei Verstößen, sondern lediglich über Kontrollgebühren.
Aber mit den Jägern, den privilegierten Waffenbesitzern, kann man es ja machen. Da wird einfach nicht berücksichtigt, dass wir Jäger diese Waffen benötigen, um den Staat ehrenamtlich (teilweise mit kleinen Anerkennungsprämien) bei hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen.
Wie sollen wir denn im Straßenverkehr verunfalltes Wild von seinen Leiden erlösen, Seuchenbekämpfung betreiben (Reduzierung der Schwarzwildbestände) oder die Wildbestände regulieren, damit der deutsche Wald wachsen kann (Rot-, Dam- und Rehwild) und die invasi-ven Arten (Nutria, Waschbär, Marderhund, ….) unsere heimische Artenvielfalt nicht zerstören?
Die Gebühren für die verdachtsunabhängige Waffenaufbewahrungs-kontrolle stößt bei uns Jägern auf Unverständnis und führt zu tiefer Enttäuschung. Wenn es darum geht, gesellschaftliche Aufgaben ehrenamtlich zu übernehmen, werden wir gerne herangezogen. Eine entsprechende Wertschätzung dieser Arbeit vermissen wir jedoch sehr häufig.
Jürgen Luttmann
Verden
Leserbriefe geben die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.