12.01.2022: Ansteckungsgefahr für Haustiere durch Aujeszky-Virus; erneuter Nachweis der Erkrankung beim Wildschwein

Quelle: Rolfes, DJV

Die Aujeszkysche Krankheit ist eine beim Hausschwein und Rind anzeigepflichtige Erkrankung, die hochansteckend ist und eine Vielzahl von Haussäugetieren befallen kann. Einzig der Mensch sowie Pferdeartige gelten als nicht empfänglich.

Während die Erkrankung in Hausschweinebestand in Deutschland seit vielen Jahren getilgt ist, werden seit 2011 im Rahmen des niedersachsenweiten Schwarzwildmonitorings vermehrt Infektionen mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildschweinen nachgewiesen. Ausgehend vom südlichen Niedersachsen breitet die Erkrankung sich zunehmend in Richtung Norden aus. Inzwischen sind Landkreise in allen Landesteilen betroffen, sodass nicht mehr von Zufallsbefunden ausgegangen werden kann (s. Abb.1).

Abb. 1 Quelle Task-force Veterinärwesen LAVES, Stand 11.01.2022)

Auch im Landkreis Verden ist es nun erneut zum Nachweis der Erkrankung bei einem Wildschwein gekommen.

Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig, die Tiere sind latent infiziert. Bei Hausschweinen zeigen sich hingegen altersabhängig unterschiedliche Krankheitsanzeichen. Während es bei Saugferkeln zu schweren Allgemeinerkrankungen und Todesfällen kommt, weisen ausgewachsene Tiere oft milde Krankheitsverläufe auf. Bei Hund, Katze und Rind äußert sich die Erkrankung vor allem durch einen charakteristischen starken Juckreiz und führt immer zum Tode. Es gibt weder Impf- noch Behandlungsmöglichkeiten.

Die Ansteckung erfolgt über den Kontakt mit Ex- und Sekreten sowie über die Aufnahme von rohem Fleisch oder von Innereien infizierter Wildschweine. Da das Virus die Fleischreifung überlebt, kann auch die Verfütterung roher Wurstwaren zu Infektionen führen.

Aufbruch sowie rohes Fleisch von Schwarzwild dürfen daher nicht verfüttert und Hunde sollten generell von erlegtem Schwarzwild ferngehalten werden. Jäger, die gleichzeitig Rinder- oder Schweinehalter sind, tragen besondere Verantwortung. Zum Schutz ihrer Tierhaltungen vor einem Erregereintrag müssen grundsätzliche Hygienemaßnahmen wie Händewaschen oder Schuhdesinfektion konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist zu beachten, dass Jagdkleidung nicht im Stall getragen werden darf, Wildschweine nicht auf dem Betriebsgelände aufgebrochen und besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Zerwirken und Entsorgen der nicht verwertbaren Reste getroffen werden.

Hierfür stehen im Landkreis Verden die in Zusammenarbeit von Veterinäramt und Jägerschaft aufgestellten Kadavertonnen zur Verfügung und sind dafür zu nutzen (Standorte zu finden unter diesem Link).

Besteht bei Hausschweinen oder Rindern der Verdacht auf eine Infektion mit dem Aujeszky-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Auch für alle weiteren Fragen steht das Veterinäramt Verden unter 04231/15-770 natürlich zur Verfügung.