Die Regelungen für Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen wurden zum 1.8.2022 neu gefaßt.
So haben sich die Entschädigungssätze geändert, hier eine unverbindliche Zusammenfassung. Der exakte Wortlaut, die Bedingungen und Fristen sowie die Antragsformulare sind auf der Seite der Jaegerschaft unter „IM BLICKPUNKT/ AKTUELLES ZUR ASP“ oben rechts im Fenster zu finden, oder unter diesem Link direkt aufzurufen.
Entschädigt wird der Aufwand für
a) das Suchen und Beproben von Fallwild und von erlegtem sichtbar schwerkrankem Wild
b) den Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen, der im Vergleich zur Durchschnittsstrecke von erlegtem Schwarzwild je Jagdbezirk erfolgt
(für a) und b): (50 EUR für jedes Stück Schwarzwild, zu beantragen einmal jährlich vom 1. April bis zum 31. Mai für das vergangene Jagdjahr)
c) den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden (25 EUR pro Einsatztag eines brauchbaren Jagdhundes, Anträge sind bereits während des laufenden Jagdjahres zu stellen.)
d) die Ausbildung und Prüfung von Kadaversuchhunden.
In der Ausbildung werden gefördert
– die Fahrten zwischen Wohn- und Ausbildungsort sowie für während der vorörtlichen Ausbildungszeit zurückgelegte Fahrtstrecken in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer,
– jeder Ausbildungstag in Höhe von 50 EUR pro Hundegespann für mindestens einen mitgeführten Hund,
– die zu Ausbildungszwecken beschaffte Hundeausrüstung bis zu einer Höhe von insgesamt 1000 EUR pro Hund und auf Grundlage vorgelegter Kaufbelege; es können Ausgaben für Hundeortungsgeräte, Hundeschutzwesten, Leinen mit Halsung sowie Hundedecken anerkannt werden.
– Anträge sind binnen drei Monaten nach erfolgreich bestandener Prüfung zu stellen.
Der Kreisjägermeister Hilmer Kruse empfiehlt Fristen und Regeln wie genannt exakt einzuhalten.
Hsc