Landkreis – Trichinenuntersuchungen bei erlegtem Schwarzwild werden ab 1. Oktober kostenfrei. Das Veterinäramt des Landkreises erlässt Jägerinnen und Jägern die bislang erhobenen Gebühren, teilt die Kreisverwaltung mit. Voraussetzung ist, dass neben der zu untersuchenden Gewebeprobe auch eine Blutprobe des Tieres abgegeben wird.
„Diese Maßnahme bildet für das Veterinäramt einen weiteren bedeutsamen Baustein im Rahmen des Monitorings zum ASP-Seuchenstatus und für eine gemeinsame Strategie im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest“, erklärt Dr.
Inis Graue, Amtstierärztin und Leiterin der Verdener Veterinärbehörde.
Mit der Übernahme der Trichinengebühr bei gleichzeitiger Abgabe einer Blutprobe solle insbesondere die Früherkennung eines möglichen ASP-Erregereintritts im heimischen Schwarzwildbestand forciert werden.
Der Landkreis Verden wird künftig auf die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beim Wildschwein verzichten, wenn vom erlegten Wildschwein neben der zu untersuchenden Gewebeprobe zusätzlich eine Blutprobe zur Untersuchung auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest entnommen und abgegeben wird. Bei alleiniger Abgabe einer Trichinenprobe fällt wie bisher eine Gebühr an, die aufgrund des gestiegenen Aufwandes zum 1. Oktober erhöht werden muss.
Hintergrund der Maßnahme sind Nachweise des ASP-Erregers in Hessen im Juni dieses Jahres, in Rheinland-Pfalz im Juli sowie aktuell Anfang August in Baden-Württemberg, die auf eine sprunghafte Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Wildschweinebeständen hindeuten. Niedersachsen ist aktuell nicht von den Restriktionszonen betroffen.
In Deutschland wurde die ASP erstmals im September 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein unweit der deutsch-polnischen Grenze festgestellt. Weitere Ausbrüche erfolgten in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, wobei nur Mecklenburg-Vorpommern die ASP erfolgreich bekämpfen konnte.
Trichinen sind etwa ein Millimeter lange Fadenwürmer, die sich in der Muskulatur ihrer Wirte festsetzen. Die Endoparasiten sind auch für den Menschen lebensgefährlich, wenn man nicht durchgegartes, trichinenhaltiges Wildfleisch wie Rohwurst und Schinken verzehrt. Deshalb müssen Jäger unter anderem erlegte Wildschweine auf diese Parasiten untersuchen lassen, bevor das Fleisch für den menschlichen Verzehr freigegeben werden kann.