Das neue Waffengesetz tritt in Kraft, nachdem die im Rahmen des Sicherheitspaketes beschlossenen Änderungen am 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der DJV hat eine „Übersicht der Änderungen im Waffengesetz“ sowie einen aktuellen Beitrag zusammengestellt. In diesem heißt es:
„Messerverbote ausgeweitet
Ein zentrales Anliegen der Waffengesetzänderung ist die Ausweitung des Waffenverbots. Es gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ab sofort für sämtliche Messer. Das Verbot erstreckt sich auch auf den öffentlichen Personenfernverkehr – also beispielsweise Busse, Bahnen oder „seitlich umschlossene Einrichtungen“ wie Wartehäuschen an Haltepunkten. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Messer nicht zugriffsbereit oder zu einem allgemein anerkannten Zweck mitgeführt wird. Hierzu sind eine Reihe von Beispielen im neuen § 42 Absatz 4a des Waffengesetzes aufgeführt, zum Beispiel das Führen eines Messers im Zusammenhang mit der Jagd. Allerdings bleibt in sehr vielen Fällen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Die Möglichkeiten der Länder, Messerverbotszonen auszuweisen werden erweitert. Erweitert werden außerdem die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden. […] Einige Aspekte – so etwa die Durchsuchungsbefugnisse oder die vorläufige Sicherstellung von Waffen beim bloßen Verdacht der Unzuverlässigkeit – werden von Experten auch verfassungsrechtlich äußerst kritisch gesehen.
Mehr Behörden überprüfen Zuverlässigkeit
Weitere Änderungen im Waffengesetz betreffen die ohnehin engmaschig auf ihre Zuverlässigkeit und Eignung überprüften legalen Waffenbesitzer. So wird der Kreis der Behörden deutlich erweitert, die bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit abgefragt werden. Zudem wird die Nachberichtspflicht ausgeweitet. […]“
Weitere aktuelle Entwicklungen sind auf der Seite des DJV nachlesbar:
- Chaos bei den Waffenbehörden
- Deutscher Jagdrechtstag gibt Empfehlungen zu aktuellen jagdrechtlichen Entwicklungen