VAZ 5.11.2025: „Jäger dürfen leidende Tiere töten“

immer mehr kranke oder tote Kraniche / Untere Naturschutzbehörde gestattet Abschuss

Die toten Kraniche werden von eingewiesenem Personal in Schutzkleidung eingesammelt.

Landkreis – Immer mehr Kraniche werden im Landkreis Verden sterbend oder tot aufgefunden. Allein in den Schutzgebieten der Wümmeniederung wurden binnen weniger Tage etwa 300 mutmaßlich an der Geflügelpest verendete Kraniche eingesammelt, teilt die Kreisverwaltung mit. Um das Tierleid sterbender Kraniche zu mildern, hat die untere Naturschutzbehörde jetzt den Revierinhabern und Eigenjagdbesitzern sowie deren Bevollmächtigten in ihren Revieren eine Ausnahme vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind.

„Dank der Unterstützung seitens der Jägerschaft kann durch das sachkundige Töten das Leiden der Kraniche verkürzt werden“, erklärt Silke Brünn, Leiterin der Verdener Naturschutzbehörde. Da Kraniche nicht vom geltendem Jagdrecht erfasst werden, bedarf es einer artenschutzrechtlichen Zulassung des Tötens.

Die erkrankten Tiere leiden nach Angaben der unteren Naturschutzbehörde augenscheinlich schwer im Sterbeprozess. Sie taumeln und können nicht flüchten. Zum Teil liegen die Kraniche mit ausgebreiteten Flügeln auf den Wasserflächen und ertrinken allmählich. Für die Vögel gibt es keine Hilfe oder Therapie.

Die Ausnahme vom Tötungsverbot gilt nur für schwerkranke Kraniche und ist bis zum 31. Dezember gültig. Neben der Beendigung des Tierleids soll damit zugleich eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus verhindert werden. Von den betroffenen Tieren, so der Landkreis, ginge eine akute Ansteckungsgefahr für weitere Vögel aus. Die Tötung erkrankter Kraniche diene zugleich dem Schutz anderer Wasser- und Zugvögel sowie der Adler-Population im Nahbereich der bereits aufgefundenen toten Kraniche. Es sei nicht auszuschließen, dass andere Greifer die wehrlose Beute nutzen und dadurch das Virus weiter verschleppen. Gebot der Stunde sei es aus Sicht der Naturschutz- wie auch der Veterinärbehörde, die aufgefundenen Kadaver schnellstmöglich zu entfernen und schwer erkrankte, fluchtunfähige Kraniche vom Leid zu erlösen.

Das Veterinäramt organisiert die Einsammlung und Beseitigung der Kadaver. Funde können unter Angabe der Fundstelle gemeldet werden: per E-Mail an oder telefonisch unter 04231/15-770.
Die toten Kraniche werden von eingewiesenem Personal in Schutzkleidung eingesammelt. Menschen und Haustiere sollten sich unbedingt von verendeten Wildvögeln fernhalten.


Text und Bild: Landkreis Verden