Mit Schreiben vom 20. Januar 2026 hat die UJB darauf hingewiesen, dass der Abschussplan der Jagdbehörde unter Verwendung eines von der obersten Jagdbehörde bestimmten, elektronischen Formulars spätestens bis zum 15. Februar 2026 zu übermitteln ist (§ 25 Absatz 2 Satz 2 Niedersächsisches Jagdgesetz [NJagdG]).
Zudem sind die Jagdausübungsberechtigten gemäß § 25 Absatz 5 Satz 5 NJagdG verpflichtet, für ihren Jagdbezirk unter Verwendung eines von der obersten Jagdbehörde bestimmten elektronischen Formulars (Strecke-Online) für alle Wildarten eine fortlaufend zu ergänzende Streckenliste zu führen, in die das erlegte Wild und Fallwild aufzunehmen sind. Die Onlinestrecke ist bis zum 15. Februar 2026 eines jeden Jahres abzuschließen.
Originalschreiben: Abschussplanung und Steckenliste 2026