Verfassungsschutzanfrage bei Jagdscheinverlängerungen

Jagdschein

Bei der Verfassungsschutzbehörde kommt es vermehrt zu „Auskunftsersuchen“ von Privatpersonen, die einen Jagdschein beantragt haben und sich in der Pflicht sehen, selbst beim Verfassungsschutz anzufragen.

Dies produziert erheblichen und unnötigen Verwaltungsaufwand, da die Anfrage des Antragstellers die Anfrage der Jagdbehörde nicht ersetzt.

Die oberste Jagdbehörde bittet Sie darum, dass eine eigenständige Anfrage beim Verfassungsschutz unterbleibt, da die Regelabfrage bei Jagdscheinbeantragung/-verlängerung ausschließlich nur durch die Jagdbehörde durchgeführt werden kann.