
Verzeichnis
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Allgemeines zum Führen auf Jagdhundeprüfungen
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Das Prüfungsjahr im Überblick
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Prüfungen, Anmeldung und Formulare
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Übersicht Prüfungsanforderungen und Prüfungsordnungen
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Prüfungstag
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Das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) und Informationsbroschüre „Jagdhundewesen“ der LJN
Allgemeines zum Führen auf Jagdhundeprüfungen
Ist ein Jagdschein notwendig für das Führen auf Jagdhundeprüfungen?
Jagdhundeführung, Ausbildung und einschließlich Prüfungen sind Jagdausübung! Somit ist es zwingend notwendig, einen gültigen Jagdschein vor Beginn jeder Prüfung vorzulegen.
Das Prüfungsjahr im Überblick
Wann findet welche Prüfung statt?
Das Prüfungsjahr läuft immer nach einem festgelegten, zeitlichen Rahmen ab, der sich wie folgt darlegt:
März: Bringtreueprüfung (Btr)
März/April: Verbandsjugendprüfung (VJP)
September: Herbstszuchtprüfung (HZP)
Oktober: Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)
Diese Prüfungen werden nach den Rahmenrichtlinien des Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) durchgeführt.
September: Brauchbarkeit für Stöbern
Oktober: Brauchbarkeit und Zusatzfächer für Hunde mit bestandener HZP/Solms o.ä. Prüfungen.
Die Brauchbarkeitsprüfungen werden nach den Rahmenrichtlinien der Landesjägerschaft (LJN) durchgeführt. Im Auftrag der Jägerschaft Verden e.V. werden diese Prüfungen von uns organisiert und die Hunde geprüft.
Die aktuellen Termine für alle Prüfungen finden Sie hier: (Terminübersicht)
Prüfungen, Anmeldung und Formulare
Wie melde ich meinen Hund zur Prüfung an?
Für eine vollständige und korrekte Nennung zu einer Verbandsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nennung Formblatt 1
- Kopie der Ahnentafel (alle Seiten)
Die Nennungen für die Verbandsprüfungen (Btr,VJP,HZP,VGP) senden Sie bitte per Mail an Ramona Wehe, der Schriftführerin des JGV Verden e.V.
Bitte verwenden Sie für Nennung zu o.g. Prüfungen dieses Formular .
Nennungsschluss ist 14 Tage vor der Prüfung. Nenngeld ist Reuegeld. Bitte überweisen Sie das Nenngeld auf unser Vereinskonto mit Verwendungszweck Name und Art der Prüfung. Die Kontonummer wird Ihnen mit der Bestätigungsmail nach Erhalt der Nennungsunterlagen mitgeteilt.
Nach Eingang der Nennungsunterlagen erhalten Sie eine Bestätigung. Ist der Nennungsschluss erreicht, wird Ihnen die Einladung und Nennungsliste zugeschickt
Die Nennung für die Brauchbarkeitsprüfungen senden Sie bitte eine Mail an Michael Demuth, den Hundeobmann der Jägerschaft Verden . Herr Demuth sendet Ihnen dann einen Link zu, der Ihnen den Zugang zum online Portal der Landesjägerschaft Hannover gestattet, wo Sie dann den Hund online für die jeweilige Brauchbarkeitsprüfung anmelden können.
Bitte überprüfen Sie den Impfstatus der Tollwutschutzimpfung und die korrekte Eintragung durch den Tierarzt im Impfpass.
Übersicht Prüfungsanforderungen und Prüfungsordnungen
Was für Prüfungsfächer werden dem Hund bei der Prüfung abverlangt?
Damit Sie wissen, was Ihrem Hund bei der anstehenden Prüfung (Verband oder Brauchbarkeit) abverlangt wird, haben wir Ihnen die aktuellen Prüfungsordnungen hinterlegt.
Prüfungsordnung für die Btr (VZPO) Seite 61 – 64
Prüfungsordnung für die VJP (VZPO) Seite 20 – 25
Prüfungsordnung für die HZP (VZPO) Seite 26 – 43
Prüfungsordnung für die VGP (VGPO) Seite 23 – 57
Prüfungsordnung für die Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)
Das Niedersächsische Jagd Gesetz (NJagdG) und Informationsbroschüre „Jagdhundewesen“ der LJN
Was steht im Niedersächsischen Jagdgesetz zum Thema „brauchbarer Hund“?
Das NJagdGesetz beschreibt im § 4 wie ein Jäger in Niedersachsen sich in Sachen „brauchbarer Hund“ zu verhalten hat:
§ 4 Jagdhunde
(1) Den Jagdausübungsberechtigten muss ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist, zur Verfügung stehen.
(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.
(3) Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen. Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.
(4) Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli nur an der Leine zulässig, sowie nicht Junghunde bis zum 15. April ausgebildet und geprüft werden.
Was beinhaltet die Informationsbroschüre „Jagdhundewesen“?
Hier finden Sie die Informationsbroschüre Jagdhundewesen der Landesjägerschaft Niedersachsen.













