Stedorf -Wenn die Landwirte bereits ab Mai Wiesen mähen, kann das vor allem für die jüngsten Bewohner dieses Lebensraumes zum lebensbedrohlichen Problem werden. Rehkitze und viele andere kleine Wildtiere suchen nämlich Schutz im hohen Gras und müssen rechtzeitig vor den Mähwerken in Sicherheit gebracht werden. Aber auch das Mähen von Straßenrandstreifen und Wegrändern ist ein Problem, wie sich unlängst im Stedorf Bruch zeigte: dort hatte ein Hund sein Frauchen auf ein kleines Kitz aufmerksam gemacht, das unmittelbar am Straßenrand im Gras zusammengekauert lag, wo es das Muttertier abgelegt hatte.
Im hohen Gras sind die Kleinen in ihren ersten Lebenswochen nämlich gut geschützt und können sich sicher vor Fressfeinden entwickeln. Doch weil der Nachwuchs bis zu vier Wochen nach der Geburt noch nicht alleine flüchten kann, droht ihm gerade im Mai und Juni, wenn die Landwirte ihr Heu produzieren, Gefahr durch deren Mähwerke. In besagtem Fall wurde das höchstens einwöchige Kitz von dem telefonisch informierten stellvertretenden Kreisjägermeister Christian Meier aus der Gefahrenzone herausgeholt, mit Handschuhen und dicken Grasbüscheln aufgenommen und behutsam auf einen sicheren Platz an den Rand des Feldes gebracht.
„Auf diese Weise findet es das Muttertier problemlos wieder. Das Kleine ruft und die Mutter antwortet oder sie findet es durch den Geruch“, war Meier sicher. Der stellvertretende Kreisjägermeister appelliert an die Landwirte, die Seitenränder bis Juli stehen zu lassen, um die so wichtigen Rückzugsgebiete für junges Niederwild aber auch für Bodenbrüter oder Insekten nicht zu zerstören. Außerdem wies er nochmals darauf hin, dass ein Rehkitz beim Umsetzen keinesfalls direkt angefasst werden darf. Wenn die anfangs geruchslosen Tiere vom Menschen berührt würden, verlören sie diese Geruchlosigkeit und würden vom Muttertier nicht mehr angenommen. Daher sei es wichtig, viel Gras zwischen Handfläche und Rehnachwuchs zu haben.
Meier verwies in diesem Zusammenhang auf die Brut- und Setzzeit und auf den gesetzlichen Leinenzwang für Hunde in freier Natur bis 15. Juli.