Liebe Jägerinnen und Jäger,
Im Erlass zu § 9 NWolfVO (Download hier) wird im Umgang mit schwer kranken Wölfen ein Umsteuern im Sinne des Tierschutzes angestrebt. Dieser Schritt ist seit langem überfällig und im Grunde zu begrüßen.
Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail:
Sinngemäß heißt es, dass Jägerinnen und Jäger aufgrund ihrer Ausbildung generell geeignet sind, bei Verkehrsunfällen schwer verletzte Wölfe zu beurteilen und ggfs. zu erlösen, wenn Tierärzte nicht rechtzeitig hinzugezogen werden können und der Wolf nicht allein gesunden kann.
Weiter heißt es, dass „ ein Verkehrsunfall mit einem Wolf eine Notlage darstellen kann“, die eine Tötung ohne Betäubung rechtfertigt.
Wenn weder Tierärzte noch Jäger vor Ort sind oder diese kein Handwerkszeug zur Tötung des Wolfes dabei haben, dürfen Polizeibeamte die „ Entnahme“ des Wolfes auch eigenverantwortlich durchführen, wenn keine der obengenannten Personen in vertretbarer Zeit erreicht werden können.
Wir Jägerinnen und Jäger stehlen uns gemeinhin nicht einfach aus der Verantwortung, aber nach Rücksprache mit dem Präsidenten der LJN halten wir es für angebracht, unsere Mitglieder zu warnen, sich nicht voreilig zu Erfüllungsgehilfen machen zu lassen.
Sowohl der anfangs fahrlässig als illegaler Abschuss vermeldete Wolf aus Eggersmühlen, als auch die legal aus dem Herzlaker Rudel entnommene Fähe haben wieder einmal umgehend zu einer wahren Hetzjagd gegen jegliche (vermeintlichen) Verantwortlichen mit Aussetzen von Belohnungen, Anzeigen, Drohungen und Verleumdungen aus den Reihen der Wolfsfanatiker geführt.
Die teilweise schwammigen und unbestimmten Rechtsbegriffe in o. a. Erlass lassen zurzeit zusätzlich befürchten, dass es vor Gericht zu unliebsamen Urteilen für Schützen kommen könnte. Selbstverständlich kann und soll jede(r) Jäger(in) selber entscheiden!
Mit Waidmannsheil
Jürgen Luttmann Hilmer Kruse
Vorsitzender KJS Verden Kreisjägermeister