Schießnachweis

Laut neuem NJagdG ist es für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ab sofort erforderlich einen Schießnachweis mit sich zu führen. Dieser Schießnachweis kann an unseren Übungsterminen im August auf dem Schießstand in Krelingen erbracht und dokumentiert werden. Wer zu den angebotenen Terminen keine Zeit hat, der hat die Möglichkeit auch zu anderen Zeiten nach Krelingen zu fahren um den Schießnachweis zu erbringen.

Dazu schreibt die Jägerschaft Fallingbostel:

Für die Durchführung des Schießnachweises ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig! Der von uns bevorzugte Tag ist Donnerstag, 14.00h bis 19.00h, wo wir verstärkt Personal einsetzen, um die entsprechenden Aufsichten führen und Bescheinigungen ausstellen zu können.