Hegerische Bewirtschaftungsmaßnahmen

Nicht die Intensität der Bewirtschaftung, sondern die vergrößerten Feldschlaggrößen und damit die Senkung der Lebensraumkapazität ist für die Abnahme der Leitart Rebhuhn in der Feldflur von ausschlaggebender Bedeutung. Das Rebhuhn benötigt aus brutbiologischen Gründen die klein parzellierte Feldflur, da es große Felder nur im Randbereich – bis zu einer Tiefe von etwa 20 m – für die Anlage des Geleges zu nutzen vermag.
Die Mitte eines großen Feldes ist für das Rebhuhn unter diesem Aspekt ein „toter“ Lebensraum. Durch große Feldschläge werden aber nicht nur die für die Gelegeanlage notwendigen Randbereiche kleiner, sondern es kommt dadurch auch automatisch dazu, dass sonnenbeschienene Bereiche immer weniger werden, die in der Regel am Feldrand zu finden sind. Diese Bereiche sind für das Aufwachsen vieler Feldbewohner – insbesondere für die Rebhuhnküken – von existentieller Bedeutung. Diese benötigen derartige bewuchsfreie Stellen nicht nur zum Sich-Sonnen und -Hudern (Staubbaden), sondern auch für die Aufnahme von Insekten. Im Innern der heute lückenlos stehenden Getreide, Zuckerrüben- oder Maisschläge ist ihnen dies aber kaum noch möglich.

„Die Artenvielfalt in der Feldflur lässt sich mit Blühstreifen und durch andere „Begleitbiotope“ sogar erheblich steigern“, so das Fazit der Wissenschaftler des Kölner Büros für Faunistik. In diesem einjährigen GAP+ Blühstreifen summt und brummt es. Er bietet monatelang Schutz und eine vielfältige Nahrungskette für zahlreiche Lebewesen der Feldflur. Fotos: F. Köhler

 
Eine Literaturstudie im Auftrag des Deutschen Jagdschutz-Verbandes zeigt: Diese sogenannten Ackerbegleitbiotope stellen gerade für Tiere bedeutende Refugien dar und bilden ein konstantes Nahrungsreservoir. Die Artenvielfalt in der Feldflur lässt sich mit Blühstreifen und andere „Begleitbiotope“ sogar erheblich steigern, so das Fazit der Wissenschaftler des Kölner Büros für Faunistik.
Zudem haben solche Biotope für zahlreiche Tierarten eine bedeutende Funktion als Korridore und Trittsteine, resümieren die Wissenschaftler. Erst durch diese können Tiere die teils erheblichen Strecken zwischen geeigneten Lebensräumen überwinden und sich erfolgreich vermehren. Die Studie widerlegt die These, dass von Brachen oder Ackerrandstreifen vor allem landwirtschaftliche Schädlinge profitieren und sich in der angrenzenden Feldflur ausbreiten. Ausgewertet wurden über 250 Studien aus den Jahren 1985 bis 2005.

Gewinner scheinen vielmehr die Nützlinge zu sein.

Mit einem neuen Förderprogramm im Verdener Hegefonds, die Maßnahme „Blühflächen GAP plus“, können die Brachflächen (GLÖZ8) eingesät werden. Die Beantragung erfolgt über das entsprechende Antragsformular unter Service/Downloads.  Die einjährigen Huder- & Blühstreifen runden das Angebot ab. Dafür wurde die „Blühmischung Niedersächsischer Weg“ entwickelt.

 

Blühflächen GAP plus (Antrag)

Das Förderprogramm der Jägerschaft Verden sieht die Anlage von mehrjährigen Blühflächen mit einer Breite von mindestens 12 Metern (neben anderen Saumelementen auch schmaler) auf sonst intensiv bewirtschafteten Ackerflächen vor, die nach den EU-Richtlinien als Brache Flächen unbewirtschaftet bleiben müssen. Vor der Aussaat muss eine einwandfreie Saatbeet Bereitung vorgenommen werden.
Das Saatgut sollte bis Mitte und muss bis Ende September ausgesät werden (je eher desto besser).
Der Landwirt bekommt das kruziferenfreie Saatgut kostenfrei gestellt und erhält eine Bearbeitungsprämie von 100€ pro Hektar nach dem ersten Jahr, wenn er zusichert, dass die Blühfläche noch mindestens ein weiteres Jahr unbearbeitet bleibt.

Kruziferenfreie Blühmischung GAP plus im Mai. Quelle: F. Köhler

 

Mehrjährige Blühflächen nach Öko Regelung 1b (Antrag)

Das Förderprogramm der Jägerschaft Verden sieht die Anlage von mehrjährigen Blühflächen nach Öko Regelung 1b mit einer Breite von mindestens 12 Metern (neben anderen Saumelementen auch schmaler) auf sonst intensiv bewirtschafteten Ackerflächen vor, die nach den EU-Richtlinien als Öko Regelung 1b geführt werden. Vor der Aussaat muss eine einwandfreie Saatbeet Bereitung vorgenommen werden.
Das Saatgut sollte möglichst nach der Ernte, darf aber bis zum 30. April ausgesät werden (je eher desto besser).
Der Landwirt bekommt das kruziferenfreie Saatgut kostenfrei gestellt, wenn er zusichert, dass die Blühfläche noch mindestens ein weiteres Jahr unbearbeitet bleibt.

 

Einjährige Huder- und Blühstreifen (Antrag)

Das Förderprogramm der Jägerschaft Verden sieht die jährliche Anlage von Huder- und Blühstreifen mit einer Breite von mindestens 9 bis höchstens 30 Metern auf sonst intensiv bewirtschafteten Ackerflächen vor. Vor der Aussaat muss eine einwandfreie Saatbeetbereitung vorgenommen werden. Innerhalb dieses Blühstreifens kann ein max. 3 Meter breiter, bewuchsfreier Streifen belassen werden. Die Blühstreifen können sowohl am Feldrand, als auch zur Untergliederung von großen Feldschlägen angelegt werden.
Sie müssen entweder direkt nach der Ernte bis Mitte September oder bis zum 15. Mai angelegt werden und dürfen nicht vor Ende der Herbstblüte, also nicht vor dem 1. Oktober umgebrochen oder anderweitig beseitigt werden.
Die Anerkennungsprämie, deren Höhe sich nach dem Aussaatzeitpunkt richtet, wird nach Abnahme durch den Hegeringvorstand, an den bewirtschaftenden Landwirt gezahlt. Die Jägerschaft stellt eine Saatmischung zur Verfügung.

Blühfläche im ersten Jahr Quelle: F. von Bremen

 

Mehrjährige Huder- und Blühstreifen (Antrag)

Das Förderprogramm der Jägerschaft Verden sieht die Anlage von mehrjährigen Huder- und Blühstreifen mit einer Breite von mindestens 12 Metern (neben anderen Saumelementen auch schmaler) auf intensiv bewirtschafteten Ackerflächen vor. Vor der Aussaat muss eine einwandfreie Saatbeet Bereitung vorgenommen werden. Innerhalb dieses Blühstreifens kann ein max. 3 Meter breiter, bewuchs freier Streifen belassen werden. Die Blühstreifen können sowohl am Feldrand als auch zur Untergliederung von großen Feldschlägen angelegt werden.
Sie müssen entweder direkt nach der Ernte bis Mitte September oder bis zum 15. Mai angelegt werden und dürfen nicht vor Ende der Herbstblüte des zweiten Jahres, also nicht vor dem 1. Oktober des zweiten Jahres umgebrochen oder anderweitig beseitigt werden, d.h. sie dürfen bei der Ernte der Feldfrucht im ersten Jahr nicht zerstört werden. (Achtung: Antrag Ausnahme von der Pflegeverpflichtung stellen).
Die Anerkennungsprämie, deren Höhe sich nach dem Aussaatzeitpunkt richtet, wird nach Abnahme durch den Hegeringvorstand an den bewirtschaftenden Landwirt gezahlt. Die Jägerschaft stellt eine kruziferenfreie, mehrjährige Saatmischung zur Verfügung.

Blühfläche mit Blühmischung GAP plus im zweiten Jahr. Quelle: J. Luttmann

 

Huder- und Blühstreifen drittes Jahr (Antrag)

Das Förderprogramm der Jägerschaft Verden sieht bei mehrjährigen Huder- und Blühstreifen drittes Jahr, die mit einer GAP plus Saatgutmischung angelegt wurden, vor, einen Teil (mindestens 50%, maximal 100%) ein drittes Jahr stehen zu lassen. Voraussetzung ist ein guter Zustand der Blühfläche.
Dazu muss spätestens im August des zweiten Förderjahres ein Antrag bei der Jägerschaft eingereicht werden.
Die Fläche wird dann gemeinsam begutachtet und anschließend über den Antrag entschieden.

 

Lerchenfenster – (Förderung aktuell ausgesetzt)

„Lerchenfenster“ – So heißt ein Konzept zum Schutz der Feldlerche und anderer Feldbrüter. Die „Lerchenfenster” wurden von Landwirten und Naturschützern in England entwickelt. Sie sollen im Wintergetreideacker (nicht im Getreideacker der z.B. für Biogasanlagen vor dem 16. Juli abgeerntet wird, nicht im Sommergetreide) als künstliche Fehlstellen angelegt werden. Die Feldlerchen können Wintergetreideäcker mit Fenstern besser für eine zweite Brut nutzen. Sie müssen ihre Reviere nicht verschieben. Sie legen ihre Nester verstärkt in der Nähe der Fenster an. Dabei nutzen sie die Fenster als „Landebahnen“, um dann zum Nest im Bestand zu laufen. Sie nutzen die Fenster zur Nahrungssuche; denn auf den Fenstern kommen mehr Insekten vor als im Bestand. Auch andere Arten nutzen die Fenster: Feldhase, Neuntöter, Turmfalke, Wiesenweihe, Rebhuhn…

Lerchenfenster können einfach durch gezieltes Anheben der Sämaschine  bei der Wintergetreideaussaat angelegt werden. Auch nach der Einsaat ist eine mechanische Anlage, z.B. durch Grubbern, bis Ende Dezember möglich. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • zwei bis drei Fenster/ha von jeweils mindestens 20m² Größe,
  • die Förderungshöchstgrenze liegt bei 100 Lerchenfenster je Betrieb,
  • möglichst großen Abstand zu den Fahrgassen halten (diese werden von Fressfeinden wie Fuchs oder Katze als Wege genutzt),
  • mindestens 25 m vom Feldrand sowie 50 m von Straßen, Hecken und Greifvogelansitzen entfernt,
  • nach der Anlage kann das Lerchenfenster wie der restliche Schlag bewirtschaftet werden.
Lerchenfenster zu unterschiedlichen Jahreszeiten. Quelle: Luttmann

Das ist einfach und betrifft nur 40 von 10.000 m². Aber es verdreifacht den Bruterfolg der Lerchen im Wintergetreide! Für die Ertragsminderung werden die teilnehmenden Landwirte mit 7,5€/Fenster aus dem Verdener Hegefonds entschädigt.

Laut Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium beeinträchtigt die Anlage von Lerchenfenstern nicht die Beihilfefähigkeit von Antragsflächen. Die teilnehmenden Landwirte sollten bei der Abgabe des nächsten Flächenprämiensammelantrags auf die Teilnahme am Lerchenfensterprogramm hinweisen.

Bisher wurden folgende Maßnahmen zum Anlegen von Lerchenfenstern gefördert:

 

Hier geht’s zu allen Anträgen!