Verordnung über den Schießübungsnachweis und Begründung

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In der „Niedersächsischen Verordnung über den Schießübungsnachweis“ (NSchießÜVO) vom 13. November 2024 werden aufgrund des § 24 Abs. 5 Satz 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes in der Fassung vom 15. Juli 2022 neue Verordnungen getroffen. Diese sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 18.11.2024 nachzulesen.

Des Weiteren gibt es zur NSchießÜVO ein Begründungsschreiben, welches hier hinterlegt ist.

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.

Da die Schießstandkapazitäten begrenzt sind, können die Übungsschießen nicht zu einem bestimmten Stichtag absolviert werden, sondern müssen über das Jahr verteilt erfüllt werden. Vorhandene Schießübungsnachweise (sofern sie nicht älter als ein Jahr sind) verlieren daher mit Inkrafttreten der Verordnung nicht ihre zwölfmonatige Gültigkeit.