
Landkreis – Die erste Frühjahrsmahd steht an und fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs aufziehen. Natürliche Schutzstrategien wie das „Ducken und Tarnen“ schützen zwar vor Fressfeinden wie dem Fuchs, nicht aber vor den Erntemaschinen. Dies birgt für die sich versteckenden Tiere das große Risiko von den Mähmaschinen verstümmelt zu werden oder zu Tode zu kommen.
„Bewirtschafter von Flächen sind tierschutzrechtlich verpflichtet, bei landwirtschaftlichen Arbeiten den Wildtieren vermeidbare Leiden oder Qualen zu ersparen und riskieren bei Verstößen empfindliche Geldstrafen“, sagt Jürgen Luttmann als Vorsitzender der Jägerschaft und empfiehlt den Bewirtschaftern sich vor der Mahd mit dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten in Verbindung zu setzen.
In der Jägerschaft Verden haben sich zahlreiche Jungwildrettungsteams mit Wärmebilddrohnen zusammengefunden. Diese Teams können nur über die Jagdpächter von den Landwirten angefordert werden; denn Jungwildrettung mit Wärmebilddrohnen erfordert umfangreiche Kenntnisse und ist im rechtlichen Sinne Jagdausübung. „Geplante Erntetermine sollten rechtzeitig mit dem Jagdpächter abgesprochen werden, damit der bei der Jungwildrettung unterstützen kann“, bittet Jörn Ehlers, als Vorsitzender des Landvolkes Verden die Landwirte. Mindestens 36 Stunden Vorlauf seien nötig.
Nähere Infos zur Jungwildrettung auf jaegerschaft-verden.de im Ordner Kitzrettung.