Verfügung der Unteren Naturschutzbehörde und Hygienehinweise des Veterinäramtes

Im Rahmen der aktuellen Lage der Vogelgrippe sind folgende Informationen zu beachten:

Hygienehinweise des Veterinäramtes:

  • Personen mit eigenem Hausgeflügel oder Kontakt zu Geflügelbeständen sollten an der Bergung verendeter Vögel nicht teilnehmen
  • Schutzkleidung anlegen: Einwegoverall, Handschuhe, Gesichtsmaske, Gummistiefel, ggf. Überzieher
  • Vögel in stabile Müllsäcke verpacken, diese verschließen (Kabelbinder)
  • Schutzkleidung ablegen, Einmalkleidung kann im Hausmüll entsorgt werden, Stiefel bis zur Reinigung in Wanne transportieren und anschließend gründlich reinigen und desinfizieren
  • Hände, wenn möglich waschen und desinfizieren – nicht mit ungereinigten Händen das Gesicht/den Augenbereich berühren
  • Säcke zur Entsorgung zu zentraler Abholstelle bringen, wenn möglich Säcke beim Transport in Wildwanne lagern
  • Anzahl der Tiere erfassen und an Veterinäramt melden

 

Abholstellen für geborgene Vögel:

Die Hegeringe sind heute mit Schutzkleidung ausgerüstet worden – die Verteilung übernehmen die HRL nach Bedarf.

 

Sowohl das Töten, als auch das Bergen von Vögeln, beruhen auf Freiwilligkeit, d. h. kein Jagdausübungsberechtigter ist zur Durchführung dieser Maßnahmen gezwungen! Die schriftliche Maßnahme der Unteren Naturschutzbehörde findet sich hier.

Im Hinblick auf ein gutes Einvernehmen mit den Jagdgenossen sollten o. a. Hinweise aber meines Erachtens unterstützt werden. Auch, um eine weitere Ausbreitung und Übertragung auf andere, auch jagdbare Tierarten, zu vermindern.

Nach intensiver Diskussion gilt, dass, wenn sich Jäger bis auf Schrotschussdistanz an einzelne Vögel annähern können und diese einen kranken Eindruck erwecken, d. h. nur geringes oder kein Fluchtverhalten zeigen, dürfen diese getötet werden. Hunde dürfen dabei nicht mitgeführt werden, weil sich diese eventuell infizieren könnten.

Weitere Details bitte den Handreichungen entnehmen.

Offene Fragen können je nach Zuständigkeit an das Veterinäramt, die Untere Naturschutzbehörde oder an die Untere Jagdbehörde/ Kreisjägermeister gerichtet werden.

Hilmer Kruse

Kreisjägermeister