Landkreis – Dürfen die „Problemwölfe“, die in den Kreisen Verden und Rotenburg für zahlreiche tote Schafe verantwortlich sind, geschossen werden? Noch nicht. Aber die Behörden sind nun offensichtlich einen Schritt weiter.
Die SPD-Landtagsabgeordnete und Kreistagspolitikerin Dörte Liebetruth berichtete gestern, dass der Landkreis Verden am Mittwoch eine sogenannte Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme, also Tötung, erteilt hat. Die Entnahme ist rechtlich geregelt, da Wölfe streng geschützt sind.
„Jedoch wurde der Vollzug direkt ausgesetzt, da der Landkreis davon ausging, dass die Genehmigung beklagt wird“, so die Kirchlintler Sozialdemokratin. Am Donnerstag sei dann auch direkt eine Einlegung des Widerspruchs und Klage beim Verwaltungsgericht zur Aussetzung des Sofortvollzugs erfolgt. „Das Verwaltungsgericht Stade hatte sich auch direkt beim Landkreis gemeldet und um die Aussetzung des Vollzugs gebeten.“ Fachleute des Landes würden den Landkreis nun bei der weiteren Vorgehensweise beraten, so Liebetruth.
In den vergangenen Wochen waren die Emotionen bei zahlreichen Tierhaltern in der Gemeinde Kirchlinteln hochgekocht, auch die Lokalpolitik hatte das Thema auf die Tagesordnung genommen. Der örtliche Ratsvorsitzende Wilhelm Hogrefe (CDU) hatte nicht nur eine entsprechende Resolution des Gremiums angeregt, sondern auch mit vielen Schreiben an Presseorgane und Ministerien auf die Sorge der Bürger aufmerksam gemacht.
Der Luttumer Landwirt und Kreistagspolitiker erklärt den Hintergrund: „Insgesamt 17 Mutterschafe des Schäfers Heiner Gerken wurden am 1. März in nur einer Nacht in Odeweg getötet. Da fast alle mit Zwillingen tragend waren, sind außer den 17 Muttertieren auch über 30 Lämmer getötet worden. Hinzu kamen Totgeburten einige Tage später, weil Mutterschafe aus dieser Herde, die den Angriff überlebt hatten, frühzeitig verlammt haben.“ Fast 50 tote Tiere in nur einer Nacht also – Hogrefe spricht von „mittelalterlichen Zuständen“ und weist darauf hin, dass in Kürze auch die jungen Hannoveraner-Fohlen in der Region auf die Weiden kämen; auch diese könnten Opfer der „Problemwölfe“ werden.
Dass es sich bei den Verantwortlichen der Wolfsrisse um Tiere aus dem „Rotenburger Rudel“ handelt, auf deren Konto auch weitere tote Nutztiere in beiden Landkreisen gehen sollen, habe eine DNA-Analyse bereits bewiesen. Diese habe allerdings viel zu lange gedauert, findet Hogrefe.
Er wirft den zuständigen Behörden des Landes Versagen vor. Bereits im Dezember hätten diese Wölfe 16 Schafe aus der Herde des Schäfers Gerken in Odeweg gerissen, aber es sei keine Maßnahme erfolgt. „Dieser Angriff hätte nicht stattgefunden, wenn die verantwortlichen Landesbehörden sich rechtzeitig und schnell um die DNA-Analyse dieses Wolfsrudels gekümmert hätten.“
Hogrefes Kreistagskollegin Dörte Liebetruth sagte, nachdem sich der Kirchlintler Gemeinderat, dem auch sie angehört, auf einen Resolutionstext zum Thema Wolfsentnahme geeinigt hatte: „Die Sorgen und Befürchtungen, die viele Menschen in Bezug auf die Wolfssichtungen und Nutztierrisse in unserer ländlichen Gemeinde haben, nehme ich sehr ernst. Und wir werden tun, was in unserem Rechtsstaat möglich ist, damit in Zukunft weniger Grund zur Sorge besteht. Auch ich war schon direkt nach einem Rissereignis in unserer Gemeinde vor Ort, und auch mir gehen die schrecklichen Bilder nicht aus dem Kopf.“ Allen Kirchlintler Ratspolitikern gehe es gemeinsam darum, das Problem schnellstmöglich zu lösen.
Bis das neue Bundesjagdrecht in Kraft tritt, seien aber alle Beteiligten gezwungen, sich im noch geltenden rechtlichen Rahmen zu bewegen, erklärt sie. „Dass wir als SPD mit dieser Rechtslage alles andere als zufrieden sind und deswegen Druck gemacht haben, damit das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz möglich wurde, habe ich im Gemeinderat Kirchlinteln vergangene Woche deutlich gemacht.“
Schon jetzt würden in Niedersachsen Entnahmegenehmigungen erteilt – so sei erst kürzlich in Cuxhaven eine Wolfsfähe geschossen worden, so Liebetruth weiter, der diese Entwicklung Hoffnung für die Lage in Kirchlinteln und umzu macht. „Der Landkreis hat, unterstützt vom Land, im bisher noch geltenden, nicht zufriedenstellenden bundesrechtlichen Rahmen gehandelt, Widerspruch und Klage sind eingereicht, der Vollzug ist ausgesetzt, es bleibt nun, die Gerichtsentscheidung abzuwarten.“
REI