Stadt Achim: In der Brutzeit gilt Leinenzwang
ACHIM ■ Aus gegebenenem Anlass weist die Stadt Achim darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung in der freien Landschaft jede Person verpflichtet ist, in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) ihrer Aufsicht unterstehende Hunde an der Leine zu führen.
2013.04.25_VAZ: Wer Hund nur auf Zuruf hält, bricht Gesetz