1. Nisthilfen in heimischen Wäldern

1.1 Waldvögel und Fledermäuse
Nisthöhlen am Amphibienbiotop. Quelle: Luttmann

Nisthöhlen sind eine nachgewiesene Möglichkeit den Lebensraum vieler unserer heimischen Vogel- und Fledermausarten zu verbessern und damit in der Fortwirtschaft z.B. gegen den Schwammspinner, Eichenwickler und andere Schadinsekten vorzugehen. Der Vorstand der Jägerschaft hat deshalb beschlossen die Förderung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse ab Herbst 2011 als ein neues Programm in den Verdener Hegefonds mit aufzunehmen. Finanziell ermöglicht wird diese Entscheidung durch die Bingo Umweltstiftung, die 1000 Nisthöhlen fördert, und die Stiftung der Kreissparkasse Verden, die 250 Nisthöhlen fördert.  Wir empfehlen, die Nisthöhlen in der Nähe von jagdlichen Ansitzeinrichtungen anzubringen. Das führt zum einen dazu, dass die zukünftigen Ansitze durch das neue Leben im näheren Umkreis der Ansitzeinrichtung aufgewertet werden und zum anderen fällt es dann leichter die jährlich fälligen Reinigungen der Nisthöhlen zusammen mit der Überprüfung der Ansitzeinrichtung durchzuführen.

Zum Einsatz kommen hochwertige Schwegler-Holzbeton-Nisthilfen. Sie sind widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und anderen Beeinträchtigungen, wie z.B. Spechtattacken oder Angriffe von Beutegreifern. Das dafür verwendete spezielle Holzbeton-Material ist ein Naturprodukt aus ca. 75% Holz und klimaausgleichenden Zuschlägen, z.B. Ton, Lehm, etc. Es isoliert daher hervorragend gegen Temperaturschwankungen und ist äußerst atmungsaktiv. Der große Erfolg und höchste Belegungsquoten sind seit Jahrzehnten wissenschaftlich belegt, u. a. durch unzählige Empfehlungen von international führenden Naturschutzverbänden, staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen.

Den Schwerpunkt des Programms bildet das Aufhängen von Nisthöhlen für Kleinvogelarten mit integrierten Katzen- und Marderschutz in der Vorderwand. Wir werden zwei unterschiedliche Fluglochgrößen einsetzen:

  • oval 30 mm x 45 mm ist die „Universalgröße“ in der fast alle Kleinvogelarten Zugang finden.
  • rund 27 mm erlaubt nur den Zugang für Kleinmeisen (Blau-, Sumpf-, Tannen und Haubenmeise). Die größeren Arten wie Kohlmeise, Kleiber und Sperling werden ferngehalten.

Nicht nur aus Gründen der Artenvielfalt, sondern beispielsweise auch zur Unterstützung der

Mäusebejagung ist das Aufhängen von Eulenhöhlen vorgesehen. Sie sind ein Ersatz für großräumige Spechthöhlen wie sie in alten Bäumen vorkommen. Als Nachmieter sind hier oft auch andere Tierarten, wie z.B. Eichhörnchen anzutreffen.

Auch heimische Fledermäuse sind zum größten Teil auf den Lebensraum Wald angewiesen. Für sie ist ein häufiger Quartierwechsel typisch, der zu einem großen Bedarf an geeigneten Baumhöhlen und Spaltenquartieren führt. Ideale Verstecke sind jedoch ein großer Mangel in unseren Wäldern. Die von uns zur Installation vorgesehene Universalhöhle bietet allen im Wald lebenden Fledermäusen ein ideales Versteck.

Mit einem kleinen Schild auf den Nistkästen weisen wir auf die Initiatoren der Aktion, Jägerschaft Verden und Bingostiftung, hin. Die geförderten Nisthöhlen erhalten Sie beim Hegeringleiter, der Ihnen gerne auch Anleitungen zum Aufhängen der Nisthöhlen aushändigt. Die Kosten dieser hochwertigen Nisthöhlen werden zum größten Teil von der Bingostiftung getragen, so dass nur ein kleiner Restbetrag vom Revierverantwortlichen zu tragen ist.

Bisher wurden folgende Maßnahmen zum Anlegen von Nisthöhlen für Waldvögel gefördert:

 

1.2 Insekten und Wildbienen

Der beunruhigende Rückgang vieler Insektenarten der Feldflur in den letzten Jahren erfordert eine nachhaltige Unterstützung dieser Arten durch aktive Naturschützer. Die Jägerschaft Verden hat schon seit vielen Jahren diese Notwendigkeit erkannt und z.B. mit der Unterstützung der Bingo-Umweltstiftung bienenfreundliche Blühstreifen angelegt und heimische Sträucher und Obstbäume gepflanzt.

Zur weiteren Förderung vieler Insektenarten wurden in einem ersten Schritt im Jahr 2018 zehn große Insektenhotels in der Nähe von bisher angelegten Obstwiesen, Hegebüschen und Feuchtbiotopen aufgestellt. Neben jedem Insektenhotel steht eine Informationstafel, auf der die Wirkungsweise des Hotels erklärt wird. Auch dieses Projekt wurde von der Bingo-Umweltstiftung gefördert.

Besonders in der heimischen Wildbienenfauna ist eine gravierende Verarmung unübersehbar geworden. In Deutschland sind mittlerweile mehr als die Hälfte der Arten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Da Wildbienen für einen funktionierenden Naturhaushalt unverzichtbar sind, muss diese Situation alarmieren und Besorgnis auslösen. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sowie Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die bestandsbedrohten Arten sind hier dringend nötig. Nach intensiver Diskussion hat der Vorstand der Jägerschaft Verden beschlossen, unsere Artenschutzaktivitäten auf die Unterstützung von Wildbienen auszudehnen und das Aufstellen von Wildbienenhotels als Programm in den Verdener Hegefonds aufzunehmen.

Ziel des Projektes ist die nachhaltige Unterstützung von gefährdeten Wildbienen.

Erreicht wird dieses Ziel durch die

  • Integration der Wildbienenhotels in das umfassende Artenschutzprogramm „Verdener Hegefonds“ mit bedeutenden Synergieeffekten (Blühstreifen, Streuobstwiesen, Feuchtbiotope)
  • Fokussierung auf die einerseits besonders gefährdeten und andererseits für die biologischen Gleichgewichte und Abläufe in der Natur besonders nützlichen Wildbienen mit qualifizierter wissenschaftlicher Unterstützung bei der Gestaltung der Wildbienenhotels
  • umfassende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit über das Projekt 
Neue Insektenhotels im LK Verden – Quelle: Luttmann

Wir haben zusammen mit der Firma „Insektenhotels“ und einem Wildbienenexperten der Universität Hohenstein ein Wildbienenhotel entwickelt, das speziell die Bedürfnisse von Wildbienen berücksichtigt. Diese, speziell für den Verdener Hegefonds entwickelte Nisthilfe, möchten wir in Zukunft zusammen mit einer Informationstafel an geeigneten Standorten aufstellen. Neben der direkten Schaffung von Wildbienennistmöglichkeiten über den Verdener Hegefonds sollen so auch Anregungen an die Öffentlichkeit für die breite Unterstützung dieser Initiative durch das eigene Aufstellen von geeigneten künstlichen Nisthilfen für Wildbienen gegeben werden.

Bisher wurden folgende Maßnahmen zum Aufbau von Insektenhotels gefördert:

 

2. Hegebüsche und Streuobstwiesen

Bei den Hegebuschanpflanzungen in der meist ausgeräumten Feldflur steht die Schaffung von Deckungsmöglichkeiten im Vordergrund. Aber es werden natürlich vielfache Effekte erreicht. Durch den stufigen Aufbau aus hohen und niedrigen Büschen und vielen Sträuchern schafft man einen Etageneffekt, der vielen Wildarten, Kleinsäugern, Vögeln, Kriechtieren und Insekten als Lebensraum nützlich ist. Weiterhin wirken die Hegebüsche als optische Bereicherung des Landschaftsbildes, als Sichtbegrenzung, als Wind- und Erosionsschutz und zum Binden von Luftfeuchtigkeit, Wärme, Staub und Lärm. Die Landesjägerschaft Niedersachsen bezuschusst den Ankauf von in der Regel 2-3-jährig verschulten Pflanzen bis zur Höhe von 75% der Pflanzkosten, die restlichen 25% werden aus dem Hegefondsbudget bezahlt. Bezuschusst werden nur heimische Sträucher und Bäume aus der potentiell natürlichen Pflanzengesellschaft des jeweiligen Naturraumes. Die Vorgaben sind der LJN Förderrichtlinie Aktion Hegebüsche zu entnehmen.

Für den Naturschutz sind die Streuobstbestände wahre Paradiese für bedrohte Arten. Mit einer jährlichen Mahd der Standortfläche und ohne den Einsatz synthetischer Pflanzenbehandlungsmittel bieten sie einer enormen Vielfalt an Vögeln, Insekten und Pflanzen eine Heimat. Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten stellen Streuobstbestände einen Lebensraum mit herausragender biologischer Vielfalt dar. Mit finanzieller Unterstützung der Bingostiftung fördern wir die Anlage von Streuobstbeständen durch die Übernahme der Pflanzenkosten.

Obstbaumalle am Biotop. Quelle: Luttmann

Streuobstbestände in der Landschaft stellen wertvolle Lebensräume mit vielen Funktionendar. Sie dienen dem Arten-, Boden- und Wasserschutz und tragen zum Klimaausgleich bei. Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Dazu gehören beispielsweise Vögel (z. B. Rotkopfwürger, Steinkauz, Wiedehopf, Wendehals, Grün- und Grauspecht), Fledermäuse, Garten und Siebenschläfer sowie viele Insekten (z.B. Admiral, Trauermantel, Bienen). Gleichzeitig besitzen sie eine herausragende Bedeutung als Genreservoir für rund 3.000 Obstsorten allein in Deutschland. Im Rahmen des Verdener Hegefonds fördern wir die Neuanlage von Streuobstbeständen mit finanzieller Unterstützung der Bingostiftung. Auf Antrag übernehmen wir 100% der Pflanzenkosten für alte hochstämmige Sorten und erwarten eine naturschonende Bewirtschaftung.

Bisher wurden folgende Maßnahmen zum Anlegen von Hegebüschen und Streuobstwiesen gefördert:

 

3. Kitzrettung mit Wärmebild Drohne

Als im März 2021 die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein Förderprogramm für die Kitzrettung mit Hilfe von Wärmebild Drohnen startete und fast gleichzeitig die Firma DJI mit der Mavic 2 Enterprise Advanced eine leistungsstarke Wärmebild Drohne auf den Markt brachte, war das für uns der richtige Zeitpunkt, um in die Kitzrettung mit dieser neuen Technologie ein zu steigen. Um einen effektiven Einsatz der aufwändigen Technik gewährleisten zu können, starten wir mit dezentral über die Hegeringe organisierte Kitzrettungsteams. Mitglieder aus drei Hegeringen waren bereit, den dafür erforderlichen personellen und materiellen Aufwand zu leisten. Da die BLE aber pro Jägerschaft nur zwei Wärmebild Drohnen fördert, stellten wir auch noch einen Förderantrag an die Bingo-Umweltstiftung. So gelang es uns,  ca. 50% der Anschaffungskosten für drei Drohnen gefördert zu bekommen. Als weitere Förderer konnten wir auch einige Jagdgenossenschaften gewinnen; denn die Zuständigkeit für Jungwildrettungsmaßnahmen vor der Mahd liegt bei den Landwirten, die sich über die Unterstützung durch uns Jäger freuen und deshalb zu der finanziellen Beteiligung bereit waren. Die Drohnen wurden am 21. Mai an die neuen Kitzrettungsteams der Hegeringe Wesermarsch, Verden Süd und Achim ausgeliefert.

Vorstellung der Drohne von links Jan Evers, Lars Nowoitnick und Hans-Hugo Würger. Foto: Würger

Obwohl die meisten potentiellen Drohnenpiloten bisher noch keine ausreichende Erfahrung mit dem Betreiben von Drohnen sowie der optimalen Organisation der Kitzrettungsaktionen mit Helferteams haben, konnten schon in der Mahd Saison 2021 zahlreiche Kitze gerettet werden.  

Das war nur möglich, weil sie in dieser ersten Trainingsphase von erfahrenen Drohnenpiloten wie Hans-Hugo Würger unterstützt wurden. Damit die Kitzrettungsteams in der Mahd Saison 2022 noch effektiver arbeiten können sind noch viele Trainingsflüge erforderlich. Ganz wichtig ist aber auch, dass sowohl die Landwirte, als auch die Lohnunternehmer die die Mahd durchführen, die zuständigen Jagdpächter in Zukunft mindestens 24 Stunden (besser 48 Stunden) vor der Mahd informieren, damit diese die Kitzrettungsteams anfordern können.

Immer wieder wird die Frage nach der Verantwortlichkeit für das Absuchen und Retten der Wildtiere, vor allem Kitze, verantwortlich ist. Dies hat RA Hans-Jürgen Thies, MdB, Vizepräsident des LJV NRW, in der Online Ausgabe von Top Agrar 06/2021 umfassend dargestellt:

In der Pflicht zur Wildsuche, um die Tiere vor dem Mähtod zu bewahren, stehen Landwirte und Lohnunternehmer. Ansonsten würden Sie gegen § 17 Tierschutzgesetz verstoßen, weil Sie vorsätzlich ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten, da Sie es unterlassen, durch Ergreifen der bekannten Führsorgemaßnahmen Wildtiere vor der Mähmaschine zu bewahren. Das kann zu hohen Geldbußen führen. Sie handeln deshalb im eigenen Interesse, wenn Sie sich darum bemühen, dass kein Tier zu Schaden kommt, indem Sie etwa vor der Mahd ihre Wiese abgehen oder die Fläche mit Drohnen absuchen. Einen Anspruch gegen den Jagdpächter auf Vergütung ihres Engagements haben Sie nicht, weil Sie jedenfalls nicht primär seine, sondern Ihre eigene Aufgabe erfüllen. Dies liegt daran, dass die Todesgefahr vom Mähwerk ausgeht und dieses bedient nicht der Jäger. Landwirte und Lohnunternehmer verursachen den Tod unmittelbarer und wenn sie nichts getan haben, um ihn abzuwenden, obgleich sie annahmen, dass sich Kitze auf der Mähfläche niedergetan haben könnten, zum Beispiel weil dies in der Vergangenheit auch bereits vorgekommen ist oder weil die Jahreszeit oder die Lage der Wiese am Waldrand oder in einem gut besetzten Niederwildrevier dazu angetan sind, so wird ihnen der Tod ausgemähter Kitze täterschaftlich zugerechnet. Jagdpächter hat Hege zu leisten Die Gesetze und die Rechtsprechung weisen dem Jagdpächter bei der Kitzrettung in der Mahdzeit eine untergeordnete Rolle zu. Der Jagdpächter ist nach § 1 Bundesjagdgesetz verpflichtet, das Wild zu hegen, wozu auch die Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod gehört. Allerdings werden Jäger, ganz anders als Landwirte und Maschinenführer, kaum wegen Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetzes dafür verurteilt, dass sie die bekannten Führsorgemaßnahmen, die Wildtiere vor dem Ausmähen schützen, nicht ergriffen haben. Die Hegepflicht des Jägers gebietet ihm aber, sich an der Suche zu beteiligen. Wenn er das wiederholt ablehnt, ließe sich allenfalls daran denken, dass er dadurch die allgemein anerkannten Weidgerechtigkeitsgrundsätze missachtet, was schlimmstenfalls zur Versagung seines Jagdscheins nach § 17 II Nr. 4 BJG führen kann. Insofern ist auch er gut beraten mitzuwirken.

4. Wildunfallverhütungsmaßnahmen

Richtig aufgestelltes 3-Bein. Quelle: Luttmann
Warnreflektoren. Quelle: Luttmann

Gefördert wird die Installation von Unfallverhütungsmaßnahmen (Reflektoren,  akustische Wildwarnsysteme) und das Aufstellen von „Dreibeinen“ an Wildunfallstellen. Aus dem Hegefondsbudget werden ca. 90 % der Materialkosten übernommen. Die Jagdpächter zahlen die Differenz und übernehmen die Installation. Die Kreisjägerschaft Verden kauft die beantragten Materialien zentral ein und stellt die Reflektoren, akustische Wildwarner oder Dreibeine sobald wie möglich nach der Genehmigung zur Verfügung.

Die Installation der Reflektoren ist generell mit den zuständigenStraßenmeistereien abgeklärt. Vor der Installation muss der Revierpächter die zuständige Straßenmeisterei informieren.

Die akustischen Wildwarner werden zur Vermeidung von Wildunfällen in besonders unfallträchtigen Straßenabschnitten eingesetzt. Sie können von unseren Mitgliedern über das „Wildunfallverhütungsmaßnahmen“ Antragsformular bestellt werden. Der Eigenanteil beträgt 10€/Stück.

Der akustische Wildwarner ist mit einem optischen Reflektor kombiniert. So werden bei Lichtwechsel durch Fahrzeugscheinwerfer neben optischen zusätzliche akustische Warnsignale ausgesendet. Dieses gleichzeitige Ansprechen zweier Wahrnehmungssinne des Wildes führte in 5 jährigen Langzeitstudien zu überzeugenden Ergebnissen. Die akustischen Wildwarner werden anstelle der optischen Wildwarner an jedem zweiten Leitpfosten auf beiden Straßenseiten versetzt angebracht. (siehe nachfolgendes Bild)

Ein Dreibein wird laut Vorgabe (Aufstellregeln für Dreibeine) sicher am Straßenrand aufgestellt, wo es zu einem Unfall mit Schalenwild gekommen ist. Es bleibt dort sechs Monate stehen. Der Aufbau ist mit den zuständigen Straßenmeistereien abgeklärt.

Bisher wurden folgende Maßnahmen zur Wildunfallverhütung gefördert:

 

 

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