11.05.2018 VAZ: Kreis verlängert Abschussprämie

Bis zum 30. Juni gibt es Geld für das Erlegen von Wildschweinen

LANDKREIS ~ Der Kreisaus­schuss des Landkreises Verden hat die Zahlung der Ab­schussprämie für das Erlegen von Wildschweinen bis zum 30. Juni verlängert. Der ver­mehrte Abschuss der Schwarzkittel sei eine vor­beugende Maßnahme zur Re­duzierung der sehr großen Schwarzwildbestände, betont die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung und weist auf das Vorrücken der Afrika­nischen Schweinepest aus Osteuropa hin.

Weniger Wildschweine be­deuteten bei einem Eintrag des ASP-Virus weniger Kontaktmöglichkeiten unter Wildschweinen und damit eine geringere Verbreitungs­möglichkeit der Erkrankung. Für den Menschen sei die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.

Aufgrund der zum 15. März eingeführten Prämienzah­lung und der Aufhebung der

Schonzeit durch die untere Jagdbehörde wurden im Kreisgebiet 29 Wildschweine erlegt, berichtet Reiner Heemsoth, Verwaltungsleiter des Veterinärdienstes. „Wir erhoffen uns durch die Ver­längerung, dass sich die Ab­schusszahl noch deutlich steigert“, sagte er. Zumal seit dem 1. Mai wieder die Jagd auf Rehe erlaubt sei und da­mit vermutlich mehr Jäger unterwegs seien.

Pro Tier werden nach Abzug der Fünf-Euro-Gebühr zur Un­tersuchung der Trichinenprobe 25 Euro ausgezahlt. Das Wildschwein muss bis Ende Juni innerhalb des Landkrei­ses Verden erlegt werden und mit einer vom Landkreis aus­gegebenen Wildursprungsmarke gekennzeichnet sein. Außerdem muss für jedes Tier eine Trichinen- sowie eine Blutprobe zusammen mit dem Wildursprungsschein, dem Probenbegleitschein und dem ausgefüllten Antragsformular beim Veteri­näramt und nur dort abgege­ben werden.

Die Trichinenprobe darf nur von einem zur Probenentnahme berechtigten Jäger ge­nommen worden sein. Die Auszahlung der Prämie er­folgt nicht an den Erlegen­den, sondern an den Jagdausübungsberechtigten mit der Abrechnung nach dem 1. Juli. Die Abgabe der Proben und Unterlagen ist im Geschäfts­zimmer des Veterinäramtes (Zimmer 0182) montags bis freitags, von 7.30 bis 12 Uhr, außerdem montags, diens­tags und donnerstags, von 14 bis 16 Uhr, sowie mittwochs, von 14 bis 15 Uhr, möglich.

Das Antragsformular ist unter www.landkreis-verden.de abruf­bar oder direkt im Veterinäramt erhältlich. Fragen beantwortet das Veterinäramt unter Telefon 04231/15-770

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