Niedersächsischer Erlass zu Maßnahmen zur Eindämmung der Nutriapopulation

Waidmannsheil,

hier finden Sie den Link zum Niedersächsischen Erlass zum Umgang mit der invasiven Art „Nutria“.

Er enthält unter anderem einige Punkte, die sehr weitreichende Konsequenzen bei Unterlassen der Bejagung haben, siehe Punkt 3. Anordnung der Bejagung. Revierverantwortliche werden ggf. zur Kasse gebeten. Diese Vorgehensweise findet zwar überhaupt nicht meine Zustimmung. Sie unterstreicht aber die Bedeutung der Jäger für die Artenvielfalt, den Naturschutz und auch den Schutz vor wirtschaftlichen Schäden. Dieser Erlass kann uns auch (öffentlichen) Rückenwind für unser Prädationsmanagementprojekt geben und zwar innerhalb und außerhalb des Projektkerngebietes. Die Kreisjägerschaft nimmt das Dokument zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass wir die Revierverantwortlichen bei der Aufgabe zur Nutriabejagung über die Verdener Hegefondsprojekte unterstützen.

Nun zeigt sich wie gut es ist, dass wir Jäger im Landkreis Verden das Prädationsmanagementprojekt so konsequent vorangetrieben haben. Jeder Revierverantwortliche kann jetzt in Abhängigkeit von der Reviergröße Fallen bei uns ordern und auch in absehbarer Zeit bekommen. Die Antragsunterlagen finden Sie unter:

Antragsformular Beutegreiferbejagung 11.12.2018

Auch der Schutz von Biber u. Fischotter ist im Erlass beschrieben. Die Auswahl der Lebendfallen in Kombination mit den Fangjagdmeldern bietet hier den größtmöglichen Schutz dieser Arten, ohne eine effektive Bejagung der wassergebundenen Art Nutria zu gefährden.

Mit Waidmannsheil

Jürgen Luttmann