Leserbrief von J. Luttmann zum Beitrag „Wolfsabschuss im Heidekreis: Anzeichen für blanken Hass“ VAZ 12.01.2021

Foto: Jägerschaft Verden

Donnerstag, 14. Januar 2021, Verdener Aller-Zeitung / RETHEM / WALSRODE

Böswillige Unterstellungen

Zum Artikel „Anzeichen für blanken Wolfshass“, Rethem/Walsrode vom 12. Januar.

Mit großer Sorge habe ich den Bericht über den tot aufgefundenen Wolf in der Nähe von Schneverdingen gelesen. Dass wir Jäger wieder unter Generalverdacht gestellt werden, bevor überhaupt zweifelsfrei erwiesen ist, dass der Wolf erschossen wurde, kennen wir ja schon. Dass Peta schon eine Belohnung für die Ergreifung eines Täters auslobt, bevor überhaupt sicher ist, dass es eine Straftat gibt, gehört zu deren Geschäftsmodell. Auch die Behauptung, dass die Sterblichkeit der Wolfswelpen im Heidekreis bei 50 Prozent liegt, ohne dass es dafür eine belastbare Datenbasis gibt, wundert mich nicht, schließlich muss das lukrative Geschäft mit den Wolfspatenschaften am Leben gehalten werden.

Was mir wirklich Sorgen bereitet, ist, dass in diesem Bericht böswillige Unterstellungen, wie hier die angebliche Motivation zu einer Straftat durch handelnde Minister, veröffentlicht werden und unkommentiert bleiben. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber müssen solche Entgleisungen einzelner Nabu-Funktionäre in einer seriösen Zeitung kommentarlos verbreitet werden? Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies verstoßen nicht gegen europarechtliche Vorgaben, sondern haben aufgrund einer soliden Datenbasis damit begonnen, einen Weg zu ebnen, der ein Miteinander von Wolf und Nutztierhaltern, die ihre Tiere artgerecht auf der Weide halten wollen, ermöglicht. Nicht die Politiker, die damit beginnen, eine längst überfällige Aktualisierung des Schutzstatus des Wolfes zu erreichen, sondern das Festhalten an längst überholten Reglementierungen und das Verbreiten von Unwahrheiten sind daran schuld, dass der Hass auf den Wolf in der ländlichen Bevölkerung wächst.

Mit dieser Aussage möchte ich keinesfalls eine mögliche Straftat rechtfertigen. Wenn sich bei der Untersuchung herausstellt, dass der Wolf tatsächlich beschossen wurde, dann muss der Täter nach den heute gültigen Gesetzen bestraft werden.

Jürgen Luttmann

Vorsitzender der Jägerschaft Verden

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Link zum Bericht in der Verdener Aller-Zeitung vom 12.01.2021 „Wolfsabschuss im Heidekreis: Anzeichen für blanken Hass“