Zuwendungs- und Spendenbescheinigung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit Ihrem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder Ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Jägerschaft des Landkreises Verden e. V. möchte Ihre Mitgliedsbeiträge effektiv und so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Ausgaben für Porto und Versandkosten vermeiden. Aus diesem Grund werden wir zukünftig nur noch Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von mindestens 300 Euro versenden.

Wir denken, dass diese Vorgehensweise auch in Ihrem Interesse ist und die so gesparten Kosten in die gemeinnützige Arbeit fließen können.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) (siehe Anhang) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Die Jägerschaft des Landkreises Verden e. V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an unsere Organisation von der Steuer absetzen.

Wie bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, ohne Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich.

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