Landkreis – Eine Plastikwanne mit Luftlöchern und passendem Deckel sowie ein Jutesack könnten künftig zur Standardausrüstung von Jägerinnen und Jägern in Niedersachsen zählen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, den Erhalt der Artenvielfalt mit Prädationsmanagement zu unterstützen. Die Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes könnte dies notwendig machen – könnte, denn mit der Überarbeitung sind mehr Fragen offen als beantwortet. Dabei ist das Thema sehr heikel. Es geht nämlich um Kat‐
zen.
„Ich möchte das Thema sachlich behandeln“, betont Jürgen Luttmann, der die Fallenjagd im Landkreis Verden koordiniert, deshalb zu Beginn des Gesprächs nachdrücklich. „Hauskatzen sind wertvolle, liebenswerte Tiere, die das Leben vieler Menschen bereichern.“ Doch es folgt ein Aber: „Draußen sind sie eine invasive Art.“ Was Luttmann damit meint: Katzen sind eine Gefahr für Jungvögel und weitere Kleintiere und damit für die Artenvielfalt.
Jedes Jahr bringen die Jäger Lebendfallen aus, „um die Beutegreifer zu dezimieren, um Bodenbrüter zu schützen“, erklärt Luttmann. Zu den Beutegreifern, auch Prädatoren genannt, zählen Fuchs, Waschbär, Marderhund, aber auch die Katze. Und diese ist „der effektivste Beutegreifer“. „Die Naturlandschaft wurde durch den Menschen in eine Kulturlandschaft verändert, das setzt den Artenschutz unter Druck.“ Die Aufgabe der Jägerschaft sieht er darin, die Gewinner zu regulieren und die Verlierer zu unterstützen.
Bislang haben Jäger im Landkreis Verden im Rahmen des sogenannten Prädatorenmanagements verwilderte Hauskatzen, die mehr als 300 Meter von der Wohnbebauung entfernt in eine Lebendfalle gerieten, entnommen, also getötet. Waren die Katzen sichtlich als Hauskatze zu erkennen und dem Menschen sehr zugewandt, haben sie diese zum Tierheim gebracht. Mit dieser Methode haben sich die Jäger in einem Graubereich bewegt und mit der Novellierung des Jagdgesetzes um eine klare Regelung gebeten.
Diese klare Regelung wurde jetzt mit dem neuen Jagdgesetz geschaffen. Die gefangenen Katzen dürfen weder entnommen noch freigelassen werden. Stattdessen sollte jede Katze grundsätzlich beim nächsten Fundamt der Gemeinde abgegeben werden. Und würde in der Folge im Tierheim landen, was steigende Kosten für Unterbringung und medizinische Versorgung bedeute.
Seit fünf Jahren wird das Prädatorenmanagement im Landkreis Verden umgesetzt, an dem sich knapp 90 Reviere beteiligen. Pro Jahr würden zwischen 140 und 190 Katzen in den Fallen gefangen. Plus die Katzen außerhalb des Projektgebiets. Luttmann schätzt, dass etwa 150 Katzen zusätzlich über das Fundbüro in den Tierheimen abgegeben werden. „Bei verwilderten Katzen ist die Vermittlung quasi nicht gegeben. Verwilderte Katzen können nicht artgerecht im Tierheim gehalten werden.“ Für ihn ist klar: „Die Lösung ist nicht gangbar.“
Die erste Nachbesserung aus dem Landwirtschaftsministerium auf die, wie er sagt, beginnende Fundkatzenflut lässt Luttmann dabei ratlos zurück. Etwa, dass erkennbar verwilderte Katzen, die unbeabsichtigt in die Lebendfalle geraten, „unverzüglich am Fangort wieder freigelassen werden“, heißt es in einem Schreiben vom 31. August. „Für mich ist das eine Brücke, um den Jägern den Weg in die Illegalität zu öffnen. Wenn wir die Katzen freilassen, begehen wir eine Ordnungswidrigkeit.“ Zumal die Katzen nicht aus Versehen gefangen werden.
Ein weiteres Beispiel. Auf Nachfrage eines Mitglieds der Jägerschaft Verden, wie mit den verwilderten Katzen umgegangen werden soll, wurde geantwortet: „dass freilebende Katzen, die häufig nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind und sich deshalb nicht für eine Vermittlung an einen neuen Eigentümer eignen können […], durch die Fundbehörden auf anderem Wege versorgt werden müssen.“ Versorgen meine, so auf Nachfrage, dass Fundbehörden die Katzen nach erfolgter Kastration freilassen könnten und dann „Außenfütterungen“ anlegen. Für die Jägerschaft ist das keine Lösung. „Wir möchten Katzen soweit wie möglich aus der freien Natur verbannen“, so Luttmann. Würde man die kastrierten Katzen wieder freilassen, so setze man seiner Ansicht nach das Leben einer gebietsfremden Art über das hundertfache Leben heimischer Arten, die zum großen Teil in ihrem Bestand gefährdet seien, die diese Katze bis zu ihrem Tod noch tötet. Er appelliert an die Katzenbesitzer: „Wenn die Katze unbedingt raus muss, dann nicht die ganze Nacht und auch nicht während der Brut- und Setzzeit. Ein gesicherter Auslauf würde die Vögel retten.“
ANNE LEIPOLD